Bad Laasphe. Weil er einer Frau kräftig an den Haaren zog, musste sich der Mann vor Gericht verantworten. Zur Verhandlung erschien er nicht, verurteilt wurde er dennoch.
Eigentlich hätte sich ein 35-Jähriger aus dem hessischen Lauterbach vor dem Berleburger Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung verantworten müssen, doch er blieb der Verhandlung fern. Verurteilt wurde er am Ende aber dennoch.
Dem Mann wurde zur Last gelegt, dass er am 5. Mai dieses Jahres im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einer Frau „kräftig an den Haaren gezogen“ haben soll. „So etwas kann sehr schmerzhaft sein und stellt eine Körperverletzung dar“, so Richter Torsten Hoffmann.
Strafbefehl erlassen
Der 35-jährige Angeklagte sei zudem bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Da er nicht zur Verhandlung erschien, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehl erlassen. Damit wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ferner wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem soll der Angeklagte eine Geldbuße von insgesamt 1000 Euro zahlen, die er in 100-Euro-Raten abzahlen kann.
Der Angeklagte hat nun zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen. Zudem wurde ihm ein Pflichtverteidiger zugeteilt. „Der Gesetzgeber sieht vor, dass man bei einer solchen, erheblichen Rechtsfolge einen Verteidiger braucht. Hat der Angeklagte keinen, so wird ihm einer zugeteilt“, erklärte Hoffmann die Bestellung eines Pflichtverteidigers.