Bad Berleburg. Vorschlag für Bad Berleburg scheitert. Überwältigende Mehrheit stimmt stattdessen für differenzierte Hebesätze. Warum die UWG-Idee nicht klappt.

„Wenn man nur will, kann man viele Bürger entlasten“, formulierte die Fraktionsvorsitzende der UWG, Marion Linde ihren Alternativ-Vorschlag zur Festlegung der Grundsteuer B in Bad Berleburg ab 2025. Linde hatte die letzte Chance nutzen wollen und vor der entscheidenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen Antrag gestellt, der sich gegen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg der differenzierten Hebesätze wendete. Die würden für viele Menschen höhere Grundsteuern bedeuten. Damit löste Linde erneut eine kurze Diskussion aus.

Die Grundsteuersätze ab 2025

In Bad Berleburg werden ab 1. Januar 2025 diese Grundsteuersätze erhoben: Für die Grundsteuer A: 253 v.H. für die Grundsteuer B mit Hebesatzdifferenzierung: 592 v.H. für Wohngrundstücke und 1.018 v.H. für Nichtwohngrundstücke.

Der Messbetrag, den alle Grundstückseigentümer vom Finanzamt zugesendet bekommen (haben) wird mit diesen Hebesätzen multipliziert und ergibt den Grundsteuerbetrag.

Die UWG-Fraktionsvorsitzende schlug vor, den jetzigen Hebesatz von 495 Prozent bei Wohngrundstücken beizubehalten und die Hebesatzdifferenzierung für Nichtwohngrundstücke mit einem Verhältnis 1:1,7 anzupassen, wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Dies wären dann 842 Prozent. Dadurch aber würden laut Verwaltung für 2025 unterm Strich 500.000 Euro in der Stadtkasse fehlen.

Mit Blick auf die Vorarbeiten der Grundsteuerreform schreibt Linde: „Die aufkommensneutralen Hebesätze der Finanzämter sind Referenzwerte und haben informativen Charakter. Sie sind nicht verbindlich. Aufgrund der ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Hebesatzautonomie entscheiden die Kommunen eigenverantwortlich über die in ihrem Zuständigkeitsgebiet geltenden Hebesätze.“ Um die Lücke im Haushalt zu finanzieren, schlug Linde die Verwendung der Erlöse aus der Windkraft vor: „Die Stadt erhält in Zukunft Millionenbeiträge durch Windkraft über Netzgebühren, Beiträge der Projektierer sowie Gewerbeeinnahmen. Wir, die Bürger unserer Stadt, werden durch die überdimensionierte Windkraft vielfältig beeinträchtigt. Der Schaden für unsere Natur und Tierwelt ist immens. Von Seiten der Politik und der Verwaltung wurde immer versprochen, dass die Bürger an den Einnahmen partizipieren werden“, formuliert Linde.

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Michael Sittler, SPD, machte deutlich, dass nicht die Stadt auf die Idee einer Grundsteuerreform gekommen sei, sondern dass das Bundesverfassungsgericht die seit 50 Jahren nicht angetasteten Messbeträge als verfassungswidrig eingestuft habe. Dass die Einnahmen aufkommensneutral sein sollten, beziehe sich auf die Kommunen, nicht auf die Bürger. „Es wird Gewinner und Verlierer geben. Das ist keine Goodwill-Aktion.“ Den Vorschlag der Stadtverwaltung hält Sittler für angemessen. Dadurch würden nicht nur Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke ausgewogen belastet, sondern nicht bebaute Wohngrundstücke würden teurer. „Das haben wir uns in Bad Berleburg schon einige Male gewünscht“, sagte Sittler mit Blick auf eine immer wieder diskutierte Grundsteuer C, die zur Schließung von Baulücken führen sollte.

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Martin Schneider (CDU) stimmte der Erklärung von Michael Sittler zu und ergänzte, dass man im Grundsatz der UWG bei der Entlastung der Bürger zustimme. Nur sei Lindes Vorschlag die „rechtsunsicherste Variante“. Und mit Blick auf die erwarteten Millionenbeträge aus der Windkraft machte Schneider deutlich, dass man den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen sollte: Diese Millioneneinnahmen fließen 2025 noch nicht. „Wenn wir Millionen einnehmen, sollten wir über Steuersenkungen nachdenken.“

Kämmerer Manuel Spies bekräftigte, dass das Loch im Haushalt 2025 rund 500.000 Euro betragen würde, wenn man sich nicht für die differenzierten Hebesätze ausspreche - und das sei nicht gegenzufinanzieren. Darauf entgegnete Linde: „Wir haben auch schon Lösungen für andere unerwartete Ausgaben gefunden.“ Am Ende unterlag die UWG mit zwei Stimmen gegen 29 Gegenstimmen von CDU, FDP, AfD, Grünen und SPD, bei einer Enthaltung von Ulrich Dienst (SPD).