Erndtebrück. Hauptausschuss fällt Entscheidung für differenzierte Hebesätze. Was das für jeden Steuerzahler bedeutet, macht die Politik in der Sitzung klar.

Als erste Kommune in Wittgenstein hat die Gemeinde Erndtebrück jetzt im Haupt- und Finanzausschuss eine Entscheidung über die künftige Berechnung der Grundsteuer B getroffen. Und das geschah nach den politischen Diskussionen der vergangenen Wochen rund um den Kauf der Eisenbahner-Häuser durch die Gemeinde in seltener Einmütigkeit.

Bürgermeister Henning Gronau erläuterte erneut, dass die Einführung der differenzierten Hebesätze die einzige rechtliche Alternative zu den ansonsten einheitlichen, vom Land vorgegeben Hebesätzen seien. „Wir haben ja nur die Auswahl zwischen zwei nicht ganz optimalen Systemen.“

Bürgermeister Henning Gronau und Kämmerin Petra Göbel

„Wir sind der Meinung, dass man damit die deutliche Ungleichbehandlung abmildern kann.“

Petra Göbel
Kämmererin

Und Kämmerin Petra Göbel bekräftigte: „Wir sind der Meinung, dass man damit die deutliche Ungleichbehandlung abmildern kann.“ Allerdings bestehe für die Kommune dann auch eine Gefahr: „Das Prozessrisiko trifft die Kommunen“, macht Göbel deutlich, dass Grundbesitzer gegen die neue Steuerbemessung klagen können. Und im Fall der Einführung differenzierter Hebesätze sei es die Kommune, die beklagt werde.

Aktuell gebe es zwei Gutachten mit rechtlich völlig gegensätzlichen Einschätzungen. Das eine stamme vom Land NRW und sieht die Regelung mit der Auswahlmöglichkeit als verfassungskonform. Das andere stammt vom Städte- und Gemeindebund und hält die aktuelle Vorgabe nicht für rechtssicher.

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„Das ist kein Geschenk für die Kommunen“, machte Markus Killer die Position der CDU-Fraktion zur Grundsteuer in NRW deutlich. „Auch wir favorisieren die differenzierten Hebesätze und folgen der Verwaltung, um den Bürgern Gewissheit zu geben. Die Bürger können dann mit einer kleinen Rechnung ausrechnen, wo sie bei der Grundsteuer herauskommen.“

In diesem Punkt hakte Bürgermeister Gronau ein: „Man hat als Privatmann leider keine Vergleichsmöglichkeit mehr“, weil sich die neuen vom Land festgesetzten Hebesätze und die neuen, vom Finanzamt ermittelten Messzahlen, von den bisherigen unterscheiden.

Markus Killer.

„Wir müssen den Menschen deutlich machen, dass sie ihren Messbetrag im Auge haben müssen.“

Markus Killer
CDU

Das sieht auch Guido Schneider von der FDP so und machte seinem Unmut Luft: „Die gesamte gesetzliche Umsetzung ist suboptimal. Ob man einen Hebesatz von 520 Prozent oder von 847 Prozent hat, ist egal. Man muss auf die wirklichen Zahlungen schauen.“ Schneider fragte an, ob die Verwaltung beim Versenden der neuen Grundbesitzabgabenbescheide nicht die alten Beiträge mit auf den Bescheid schreiben könne, um den Menschen das Vergleichen zu erleichtern. Und mit Blick auf die anstehende Entscheidung folgte auch die FDP dem Verwaltungsvorschlag: „Die differenzierten Hebesätze sind mir sympathisch“, so Schneider.

Das stützt auch Markus Killer (CDU): „Wir müssen den Menschen deutlich machen, dass sie ihren Messbetrag im Auge haben müssen.“ Das sagt auch Petra Göbel: „Die Bürger sollen sich ihre Bescheide mal ganz genau anschauen.“ Und Gronau macht deutlich, dass die Messzahl vom Finanzamt komme und die Gemeinde lediglich auf deren Datensätze zurückgreife. Ein Blick auf die Festsetzung lohne sich auch, um mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen.

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Benjamin Lübbert von der UWG monierte noch einmal, dass die neue Grundsteuer B aus seiner Sicht nicht „aufkommensneutral“ sei. „Dass sich nichts ändert, stimmt ja nicht. Für einzelne wird 100 Prozent draufgeschlagen, für andere nicht.“

Dazu erläuterte Kämmerin Petra Göbel erneut, dass sich der Begriff „Aufkommensneutralität“ ausschließlich auf die Einnahmen der Kommunen beziehe, die nach der Reform die in etwa gleichen Einnahmen verbuchen sollen wie vorher. Das aber bedeute Veränderungen für die einzelnen Steuerzahler. Bürgermeister Henning Gronau macht abschließend erneut klar: „Es liegt nicht in unserer Hand.“ Durch die differenzierten Hebesätze bei der Grundsteuer B können die Kommune aber die zum Teil großen Unterschiede abmildern.

Am Ende war das Ergebnis einstimmig für die differenzierten Hebesätze. Eine finale Entscheidung fällt dann in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 30. Oktober.