Arnsberg/Siegen. Der BUND hat auf sofortige Freilassung der Herde in Bad Berleburg geklagt. Die Entscheidung im Hauptverfahren wird sich verzögern.

Der Landesverband NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg die sofortige Freilassung der Wildrinder gefordert. Begründet wird das mit einem juristischen Trick: Der BUND klagt gegen die Baugenehmigung für die im Wald bei Bad Berleburg errichtete Fanganlage und das Gatter. Wie der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, Richter Kai Hendrik Teipel, im Gespräch mit dieser Redaktion erklärt, gebe es noch keinen Termin für eine Entscheidung. Und das hat gute Gründe.

Allerdings hat das auch einen guten Grund: Das Verwaltungsgericht hat mit Dr. Carola Graf eine neue Präsidentin. Graf trat am 2. September dieses Jahres die Nachfolge von Jürgen Jaenecke an, der in den Ruhestand verabschiedet wurde. Die neue Präsidentin gehört satzungsgemäß der 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes an. Und genau diese 1. Kammer entscheidet auch über die Klage BUND gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein. Jetzt aber ist diese 1. Kammer neu zusammengesetzt und der Fall ist komplex. Die neue Präsidentin müsse sich erst einmal durch Berge von Akten lesen, um auf dem gleichen Stand wie ihre Kollegen aus der Kammer zu sein. Deswegen sei wohl in diesem Jahr nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen.

Auch interessant

In einem gleichlautenden Eilverfahren war der BUND übrigens am 30. August dieses Jahres unterlegen. Als Begründung hatte die Kammer ausgeführt: Der BUND könne einen Anspruch auf naturschutzrechtliches Einschreiten nicht gegen den Kreis geltend machen, weil dieser nicht zuständig sei. Zuständige Naturschutzbehörde sei vielmehr die Bezirksregierung Arnsberg. Auf diese habe das NRW-Umweltministerium im Oktober 2022 die Zuständigkeit in allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Management der Wisentherde stünden, übertragen. Aktenzeichen: 1 L 672/24