Siegen-Wittgestein. Der BUND wollte mit dem Eilantrag erreichen, dass die Wisente aus dem Gatter freigelassen werden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg lehnte nun ab.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat den Eilantrag des BUND gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein abgelehnt - das teilte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts am Freitag mit.

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Der BUND hatte mit dem Eilantrag bezwecken wollen, dass die ehemals frei lebende Wisent-Herde aus dem Gatter wieder freigelassen wird. „Wir wollen, dass die Wisente freigelassen werden. Es besteht schon eine besondere Dringlichkeit“, hatte der NRW-Landesvorsitzende des BUND, Holger Sticht, im Juli dieser Redaktion mitgeteilt. Das Eilverfahren war am 4. Juli eingereicht worden. „Die Tiere sind in einer prekären Lage. Rund 40 Wisente auf 24 Hektar, das ist viel zu eng für eine artgerechte Haltung“, begründete Sticht das Eilverfahren.

Kreis Siegen-Wittgenstein ist nicht zuständig

Zur Begründung für die Ablehnung hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts ausgeführt: Der BUND als anerkannte Naturschutzvereinigung könne einen Anspruch auf naturschutzrechtliches Einschreiten nicht gegen den Kreis geltend machen, weil dieser insoweit nicht zuständig sei. Zuständige Naturschutzbehörde sei vielmehr die Bezirksregierung Arnsberg. Auf diese habe das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) im Oktober 2022 die naturschutzrechtliche Zuständigkeit in allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Management der Wisentherde stünden, übertragen.

Gegen den Beschluss der Kammer kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu entscheiden hätte.