Erndtebrück. Thomas Lippold hat große Pläne für die Immobilie in Erndtebrück. Ohne Geld vom Land ruhen die Arbeiten, dabei müsste dringend etwas passieren.

„Ich hätte nie gedacht, dass es so schwierig sein wird, eine Förderung zu erhalten“, sagt Thomas Lippold. Im Dezember 2021 hatte der Unternehmer aus Dreieich bei Frankfurt am Main den ehemaligen Erndtebrücker Bahnhof für 70.000 Euro ersteigert. Von einer möglichen Physiotherapie-Praxis im Hauptgebäude und einer Gastronomie im alten Güterschuppen war die Rede. Pläne, an denen der Investor weiter festhält. Doch nach einem schnellen Start der Arbeiten Anfang 2022 folgte ein Baustopp. Seit rund zwei Jahren ruht die Baumaßnahme. Der Grund: Nach langem Warten auf einen positiven Förderbescheid seitens des Landes NRW folgte nun die Ablehnung. „Dabei müssten wir jetzt dringend etwas am Dach und den Fenstern machen, um das Gebäude zu schützen“, sagt Lippold. Aufgeben kommt für den Unternehmer nicht infrage.

Bereits kurze Zeit, nachdem Thomas Lippold den ehemaligen Bahnhof, dessen Gebäude in den Jahren 1914 bis 1916 errichtet wurde, ersteigert hatte, wurden erste Sicherungsmaßnahmen unternommen. „Einige Decken sind entfernt und im Innern wurden Abstützbalken angebracht“, sagt er. Das aber schütze das Gebäude nicht ewig vor Witterung. Um das Gebäude schnellstmöglich vor dem Verfall sichern zu können, hatte der Unternehmer daher im September 2023 erneut einen Antrag auf Denkmalförderung gestellt. Konkret ging es in dem Antrag um „die Sanierung der Außenhülle mit Dach- und Fassadenflächen in Naturschieferdeckung, Fenster und einer Dachkonstruktion und Geschossdeckenkonstruktionen“.

Der Bahnhof Erndtebrück steht immer noch leer. Der Grund: Der Antrag für eine Förderung durch das Land wurde abgelehnt.
Der Bahnhof Erndtebrück steht immer noch leer. Der Grund: Der Antrag für eine Förderung durch das Land wurde abgelehnt. © WP | Annelie Manche

Sowohl die Baugenehmigung als auch der finanzielle Anteil seinerseits liegen laut Lippold schon seit längerem bereit. „Das Einzige, das fehlt, um endlich starten zu können, ist ein positiver Förderbescheid.“ Doch vor einigen Wochen kam die Ernüchterung: Am 1. August wurde dem Unternehmer, der in den vergangenen Jahren schon einige Erfahrungen in der Sanierung in Bahnhofsgebäuden sammeln konnte, der Ablehnungsbescheid mitgeteilt. Gründe hierfür werden dem Investor laut dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, nicht genannt.

Stattdessen heißt es, dass unter anderem die Dringlichkeit der Maßnahme, die Bedeutung des Denkmals für den Ort sowie die öffentliche Zugänglichkeit oder öffentliche Nutzung bei der Entscheidung priorisiert worden sein sollen, um nur einige der Kriterien zu nennen. Auf Nachfrage unserer Redaktion, berichtete ein Sprecher des Ministeriums, dass „nach Darlegung durch die Bezirksregierung Arnsberg die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nicht gesichert“ sei. Für Thomas Lippold eine überraschende Aussage, „die so nicht richtig ist. Wir haben diesbezüglich längst alles geregelt, mussten sogar die Kredite schon in Anspruch nehmen. Sonst hätten wir Strafe zahlen müssen. Es wurde von Seite der Bezirksregierung auch nie Kontakt zu mir aufgenommen oder Rückfragen gestellt.“

Die Arbeiten auf der Baustelle ruhen, dabei müsste dringend etwas gemacht werden.
Die Arbeiten auf der Baustelle ruhen, dabei müsste dringend etwas gemacht werden. © WP | Annelie Manche

Bis zum 1. Oktober kann der Unternehmer erneut einen aktualisierten Antrag auf Denkmalförderung stellen. „Wir werden es definitiv noch einmal versuchen. Ich verstehe nicht, dass einen Schlossgarten anzulegen, der bei keiner weiteren Pflege nach drei Jahren verwildert ist und wieder neu angelegt werden muss, wichtiger ist, als ein Denkmal dauerhaft für die Öffentlichkeit erhalten zu wollen.“ Denn immerhin möchte er genau das, was eigentlich in der Prioritätenliste angefügt ist: das Denkmal erhalten und für die Öffentlichkeit zugänglich machen. „Wir wollen ja, dass das Gebäude von den Menschen hier genutzt werden kann.“

Wie wichtig der ehemalige Bahnhof für die Menschen vor Ort ist, hatte auch die Gemeinde Erndtebrück bereits im Herbst 2023 gegenüber unserer Redaktion geäußert. „Das ehemalige Bahnhofsgebäude ist für Erndtebrück und die Geschichte als Eisenbahnstandort von großer Bedeutung“, teilte die Gemeinde damals mit. Und auch eine erneute Anfrage vor wenigen Wochen zeigte: „Eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die Bauarbeiten konnte seitens der Gemeinde in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe bereits in der Anfangszeit des Projektes erteilt werden. Dies erfolgte ebenfalls in enger Abstimmung mit den Projektzielen des Investors“, so Anne Torno, Pressesprecherin bei der Gemeinde. „Bedauerlich ist nun, dass der Antrag des Eigentümers auf Mittel aus dem Denkmalförderprogramm des Landes durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) für 2024 nicht bewilligt wurde. Auch hier haben wir dem Eigentümer angeboten, weitere Gespräche zu initiieren und zu unterstützen.“

Denkmalförderung

Wie ein Sprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW auf Nachfrage unserer Redaktion berichtet, können im Jahr 2024 insgesamt 159 denkmalpflegerische Einzelprojekte in Höhe von rund 9,15 Millionen Euro gefördert werden.

Aus dem Schreiben der Bezirksregierung an den hessischen Investor geht hervor, dass allein bei der Bezirksregierung Arnsberg allein 113 prüffähige Anträge eingingen.

Eine Unterstützung, über die Thomas Lippold sehr dankbar ist. „Ich hoffe, dass wir 2025 endlich eine Förderung bekommen, damit wir endlich mit den Arbeiten starten können. Durch das lange Warten wird der Zustand des Gebäudes nicht besser.“ Denn im Fall eines neuen Antrages darf die Fördermaßnahme nicht begonnen werden. Konkret heißt es: Baustopp. Zwar könne man laut einem Sprecher des Ministeriums „einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung stellen. Dieser Antrag bzw. eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt jedoch keine Aussage über eine mögliche Förderung in der Zukunft dar“.

Wie jedoch dem Eigentümer von der Bezirksregierung mündlich mitgeteilt wurde, würde eine ministeriale Anweisung dies verhindern, da „mit vorzeitiger Baubeginns-Genehmigung eventuell Erwartungen verbunden wären, die dann gegebenenfalls nicht erfüllt würden“. „Soviel zu Förder-Richtlinien und deren Umsetzung in der Praxis“, so Lippold.

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