Erndtebrück. Der eigentlich geplante Ausbau wurde vorerst auf Eis gelegt, da die NRW-Bank die Förderung der Maßnahme in Erndtebrück verweigert hat.

Die Gemeinde Erndtebrück hat sich entschieden, von dem in 2024 geplanten Ausbau der Gemeindestraße „Zur Hude“ vorerst abzusehen. Das geht jetzt aus einer Pressemitteilung hervor. Diese Entscheidung steht vor dem Hintergrund, dass die NRW-Bank die Förderung der Maßnahme unter Hinweis auf die landesgesetzlichen Regelungen versagt habe.

Dies hat zur Folge, dass die Straße nach altem Recht mit Beiträgen der Anlieger ausgebaut werden müsste. Die Gemeinde Erndtebrück bedauert laut Mitteilung sehr, dass „die landesgesetzlichen Regelungen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in ihren Übergangsvorschriften bestimmte Fallkonstellationen, unter die auch der Ausbau ,Zur Hude‘ fällt, von einer Anliegerbefreiung/Förderung ausschließt.“

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Straßenausbaumaßnahmen, die – wie vorliegend - vom Rat vor dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses spätestens im Haushalt des Jahres 2017 standen, unterliegen danach dem Recht der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung – mithin dem Beitragserhebungsgebot. Für diese Fälle greife auch keine Erstattungsmöglichkeit nach den Förderrichtlinien der Straßenausbaubeiträge. Rat und Verwaltung sind sich laut Mitteilung einig: „Unter diesen Voraussetzungen wird der Bauauftrag nicht erteilt, die Straße kann in 2024 nicht ausgebaut werden“. Es werden weiterhin Gespräche mit der NRW-Bank geführt, um Lösungsmöglichkeiten zu finden, wie die Gemeindestraße doch noch ohne finanzielle Belastung der Anlieger ausgebaut werden kann.