Wittgenstein. Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück fordern Nachbesserungen vom Land für Wohnungen für Geflüchtete.
Die Kriege und Krisen in der Welt sowie der Klimawandel sorgen für einen beständigen Strom von Menschen nach Europa, Deutschland und auch nach Wittgenstein. Die Flüchtlinge, die nach Deutschland und nach NRW kommen, werden auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt. Die Unterbringungen müssen Kommunen wie Bad Laasphe, Bad Berleburg und Erndtebrück selbst organisieren. Wohnraum muss gemietet, gekauft oder gebaut werden. Das kostet Geld. Die Gemeinden treten in Vorleistung und erhalten Kostenerstattungen. Doch unterm Strich bleibt oft ein Minus.
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Das bestätigt Jann Burholt für die Stadt Bad Laasphe: „Ja. Allein aufgrund der pauschalen Zuweisungen entstehen Differenzen aller Aufwendungen.“ Und der Fachbereichsleiter Bürgerdienste wünscht sich Verbesserungen bei den Pauschalen pro Flüchtling: „Kommunalen Spitzenverbände fordern eine Anpassung um mindestens 25 Prozent“, sagt er.
„Kosten werden vom Land nicht 1:1 erstattet. Hier wäre eine Nachbesserung unbedingt wünschenswert.“
Wir haben in den Rathäusern nachgehakt. „Zur Unterbringung geflüchteter Menschen betreibt die Gemeinde Erndtebrück zurzeit sechs eigene Flüchtlingsunterkünfte und mietet zusätzlich Wohnungen an, um den Bedarf decken zu können. Die Gemeinde Erndtebrück ist weiterhin auf der Suche nach Wohnraum. Vermieter können sich daher gerne unter folgenden Kontaktdaten mit der Gemeinde in Verbindung setzen“, berichtet Birgit Schneider für den zuständigen Fachbereich II aus dem Erndtebrücker Rathaus.
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In Bad Laasphe wurden und werden weiterhin zusätzliche Wohncontainer angeschafft. Einige stehen bereits im Thüringer Weg in der Kernstadt und an der Lahnstraße in Feudingen. Sie ergänzten die eigenen Mobilheime und Schlichthäuser und die zwischen 40 und 50 angemieteten Wohnungen.
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In Bad Berleburg wird ebenfalls investiert, wie Sarah Gerson berichtet: „Aus Landes- und Bundesmitteln haben wir größere Zuweisungen zur Schaffung und Unterhaltung von Wohnraum erhalten. Diese hat die Stadt Bad Berleburg nicht zum Ausgleich laufender Kosten verwendet, sondern zum Erwerb dringend benötigten neuen Wohnraums und zur erforderlichen Sanierung von Bestandsimmobilien.“
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In Erndtebrück haben sich die Kosten kontinuierlich von 70.000 Euro in 2021 auf 210.000 in Jahr 2023 entwickelt. Allerdings gibt es hier im Vergleich zu vielen Kommunen einen Besonderheit: „Die genannten Kosten für die Unterkünfte sind derzeit komplett durch Einnahmen refinanziert, die auch aus der Zuweisung der Geflüchteten resultieren“, so Birgit Schneider.
In Bad Laasphe rechnet die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 auf der Ertragsseite mit 434.281,59 Euro und auf der Aufwandsseite mit 651.536,09 Euro.
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Für Bad Berleburg berichtet Sarah Gerson: „Exakte Zahlen lassen sich nur schwierig ermitteln, da den Ausgaben für Unterkunftskosten auch Erträge gegenüberstehen. Für jeden im Leistungsbezug stehenden Asylbewerber können Städte und Gemeinden eine Pauschale von monatlich 875 Euro aus Landesmitteln beantragen, die auch – aber nicht ausschließlich – zum Ausgleich von Unterbringungskosten dient. Für anerkannte Asylbewerbende und Menschen aus der Ukraine werden die Kosten vom Jobcenter an die Stadt Bad Berleburg erstattet, sofern diese in städtischem Wohnraum oder in von der Stadt angemieteten Privatwohnungen leben. Anzumerken ist, dass die Pauschale in den vergangenen Jahren nicht analog zur Entwicklung der allgemeinen Inflation angepasst wurde.“
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Ein weiteres Problem beschreibt Gerson so: „Eine Gebührenordnung zur Erstattung von Kosten durch das Land gibt es nicht. Kosten werden vom Land nicht 1:1 erstattet. Entlastung findet statt durch die monatlichen Pauschalbeträge und durch Sonderzuweisungen. Vorhaltekosten für Wohnraum gehen derzeit voll zulasten der Kommunen, es erfolgt keinerlei Erstattung durch das Land. Hier wäre eine Nachbesserung unbedingt wünschenswert.“