Bad Laasphe. Im Ilsetal sollen drei Windräder außerhalb der Windkraft-Zonen entstehen. Dagegen wurde jetzt Klage eingereicht. In Fischelbach wird gebaut.
Der Ausbau der Windkraft in Bad Laasphe läuft wieder an. Und dabei entfalten die Vorrangzonen der Stadt nicht die erhoffte Ausschlusswirkung. Bad Laasphe erlebt gerade eine ähnliche Situation wie Bad Berleburg mit dem Spruch des Oberverwaltungsgerichts vom 17. Juni. Dort war die Ausschlusswirkung des „sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft“ richterlich auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt worden.
Gegen drei Windkraftanlagen, die bei Feudingen errichtet werden sollen, hat die Stadt Bad Laasphe jetzt juristische Schritte eingeleitet. In der Ratssitzung am 4. Juli berichtet die Verwaltung, dass sie eine Klage vor dem für Windkraftthemen zuständigen Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht hat. Damit sollen die Interessen der Stadt gewahrt werden. Übersetzt: Die Klage richtet sich gegen einen Vorbescheid des Kreises Siegen-Wittgenstein für die Anlagen. Der Kreis als Genehmigungsbehörde hatte das versagte Einvernehmen der Stadt Bad Laasphe ersetzt. Dagegen wehrt sich die Kommune jetzt.
„Durch die Dynamik und Entwicklung der Flächenbereitstellung für Windkraftanlagen durch Gesetzgeber und Regionalplanungsbehörde verlieren die betroffenen Kommunen ihre Planungshoheit. “
Auf Nachfrage äußert sich die Stadt Bad Laasphe und beklagt den Verlust der kommunalen Selbstverwaltung: „Durch die Dynamik und Entwicklung der Flächenbereitstellung für Windkraftanlagen durch Gesetzgeber und Regionalplanungsbehörde verlieren die betroffenen Kommunen ihre Planungshoheit zur Ausgestaltung der ihnen verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung und können ihrer Steuerungsverantwortung nicht mehr gerecht werden“, erläutert Sprecher Jens Gesper die komplizierte Lage, bei der die Stadt von äußeren Einflüssen getrieben ist.
Auch interessant
Ähnlich wie Bad Berleburg argumentierte auch Bad Laasphe damit, dass man eine große Flächenkulisse anbiete: „Die Stadt Bad Laasphe hat mit dem 2023 in Kraft getretenen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie ausreichend Flächen definiert, auf denen planungsrechtlich Windräder möglich sind, und damit ihre Steuerungsverantwortung wahrgenommen“, heißt es aus dem Rathaus.
Auch interessant
Der Blick aus Bad Laasphe geht dabei auch in Richtung Bezirksregierung. Dort wird aktuell an den Änderungen des Regionalplanes für die drei südwestfälischen Kreise Märkischer Kreis, Olpe und Siegen-Wittgenstein gearbeitet. Bei einem Erörterungstermin Anfang Mai hat sich die Stadt Bad Laasphe gegen die Ausweisung von zusätzlichen regionalplanerisch festgelegten Windenergiebereichen ausgesprochen, so Gesper. Dies sei aus Sicht der Stadt Bad Laasphe nicht erforderlich, um den Beitragswert von 1,8 Prozent der nordrhein-westfälischen Landesfläche zu erreichen. Außerdem sei die Windvorrangzone in Bad Laasphe mit etwa 590 Hektar Größe ausreichend dimensioniert, um der Windkraft substanziell Raum zu geben, und insgesamt größer als die vorgesehenen Windenergiebereiche der Regionalplanung.
Auch interessant
Offenbar reicht das als Argument aber doch nicht aus, um Anlagen außerhalb der Vorrangzonen verhindern zu können. Deutlich wird die Situation am Beispiel von drei geplanten Windrädern im Ilsetal bei Feudingen, die der Windkraft-Projektierer Juwi dort errichten möchte. Die liegen außerhalb der Gebietskulisse. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat als Untere Immissionsschutzbehörde dem Investor am 31. Mai einen positiven Vorbescheid erteilt und gleichzeitig das für eine Genehmigung nötige und von der Stadt Bad Laasphe verweigerte „Einvernehmen“ ersetzt, also die Stadt Bad Laasphe überstimmt.
Auch interessant
Neben den drei Juwi-Anlagen bei Feudingen sollen auch vier in der Nähe von Puderbach entstehen. Hier ist der Projektierer Statkraft der Antragsteller. Auch diese liegen außerhalb von Vorrangzonen. Allerdings ist das Baugenehmigungsverfahren hier noch nicht so weit: „Für den Bereich in Puderbach liegt noch keine behördliche Entscheidung über die planungsrechtliche Zulässigkeit vor“, sagt Jens Gesper.
Auch interessant
Gebaut werden darf übrigens in Fischelbach. Der Windkraftbetreiber JUWI will an den veränderten Anlagenstandorten im Frühjahr 2025 mit dem Bau von Kabeltrassen und dem Wegebau beginnen. Eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die sieben genehmigten Anlagenstandorte wurde zurückgezogen. Die Kläger und das Unternehmen haben sich auf eine Vergleich verständigt, hieß es.