Bad Berleburg. Die geplanten Baumaßnahmen sollen jetzt politisch beraten werden. Aktuell werden 17 Straßen und Wege in einem Konzept aufgelistet.
Am Kapplerstein, Unterm Höllscheid und viele weitere Straßen befinden sich auf der derzeitigen Liste des fortgeschriebenen Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Bad Berleburg, über das in der kommenden Woche im Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt sowie in der Woche darauf bei der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden soll. Insgesamt 17 Straßen und Wege werden dort in einer Tabelle aufgelistet, die bis 2030 geplant sind - weitere könnten folgen.
Die aufgelisteten Straßen beziehen sich auf den „fünfjährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen“. Dazu gehören unter anderem der Straßenausbau mit Gehwegen und die Instandsetzung der bestehenden Stützbauwerke Am Kapplerstein in Aue, der Ausbau der Limburgstraße mit Rad- und Gehweg in Berleburg, die Gehweganlage im Zuge des Ausbaus der Edertalstraße in Schwarzenau oder auch der Straßenausbau mit Buswendeanlage und Parkplätzen Zum Kinderzentrum in Berghausen. Unterm Höllscheid, Schulstraße, Bahnhofstraße, Am Schulweg, An der Schule, Silbachweg und sieben weitere Straßen in Berleburg und den umliegenden Ortschaften befinden sich im Straßen- und Wegekonzept, das online im „Ratsinformationssystem“ der Stadt einsehbar ist.
„Wir haben den Teil der Limburgstraße von der sogenannten Entlastungsstraße in der Planung beziehungsweise in der Umsetzung vorgezogen, weil im Zuge des Mobilitätskonzeptes die Innenstadtführung ab der Kreuzung der L 718 bis zum Nordknoten von großer Bedeutung war und ist.“
Was die Limburgstraße betrifft, so wurde bereits ein Förderantrag eingereicht. „Das Projekt befindet sich derzeit in der Ausführungsplanung“, erklärt Michael Birkelbach, Abteilungsleiter Infrastruktur und Erholung bei der Stadt Bad Berleburg, auf Nachfrage unserer Redaktion. „Durch den Cyberangriff war es zuletzt nicht möglich, das Projekt weiter fortzuführen.“ Das habe zu einer Verzögerung von etwa einem halben Jahr geführt. „Wir haben den Teil der Limburgstraße von der sogenannten Entlastungsstraße in der Planung beziehungsweise in der Umsetzung vorgezogen, weil im Zuge des Mobilitätskonzeptes die Innenstadtführung ab der Kreuzung der L 718 bis zum Nordknoten von großer Bedeutung war und ist“, so Birkelbach, der zudem erklärt: „Aufgrund der Förderkulisse sind wir bei der Limburgstraße an bestimmte Fristen gebunden. Neben der reinen Trassenplanung sind hier verschiedene Aspekte zu integrieren. Dazu zählen unter anderem Grunderwerb, Verkehrsführung und die Integration des Mobilitäts- bzw. Radverkehrskonzepts sowie zahlreiche weitere Aspekte.“
Was das Straßen- und Wegekonzept im Allgemeinen betrifft, so werde dies jedoch in den nächsten Jahren noch den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. „Aufgrund des Cyberangriffes kann immer noch nicht auf die entsprechende Datenbank zur Bearbeitung des Katasters zugegriffen werden“, heißt es. Eine weitere Aktualisierung in den nächsten zwei Jahren werde dementsprechend aufbereitet, wie Michael Birkelbach verrät. „Im Zuge der Aktualisierung geht es darum, die Bewertung der Straßen hinsichtlich ihres Zustandes, aber auch hinsichtlich der Änderungen des KAG erneut vorzunehmen, sobald die technischen Möglichkeiten dazu wieder bestehen.“ Dies könne dazu führen, „dass neue Straßen hinzukommen, aber auch, dass andere Straßen möglicherweise in ihrer Priorität weiter nach hinten rücken.“ Die Frage der tatsächlichen Umsetzbarkeit hänge dabei „maßgeblich von der finanziellen Kulisse ab“, so Birkelbach weiter.
„Im Zuge der Aktualisierung geht es darum, die Bewertung der Straßen hinsichtlich ihres Zustandes, aber auch hinsichtlich der Änderungen des KAG erneut vorzunehmen, sobald die technischen Möglichkeiten dazu wieder bestehen. Dies kann dazu führen, dass neue Straßen hinzukommen, aber auch, dass andere Straßen möglicherweise in ihrer Priorität weiter nach hinten rücken. “
Bis vor kurzem wurde durch das Land in Paragraf 8a, Absatz 1 des Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt, „dass die Gemeinde ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen hat, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können“, wird es in der Beschlussvorlage an den Ausschuss erklärt. „Das Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes anzulegen und bei Bedarf fortzuschreiben.“ Das jedoch änderte sich mit dem Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in NRW (Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen – KAG-ÄG NRW vom 5. März 2024). Dennoch aber habe sich das Konzept bewährt. „Es bietet Transparenz im Bereich des geplanten Straßenausbaus“, heißt es. Daher wurde das Konzept „zur weiteren objektiven Fortführung des Straßen- und Wegekonzeptes und zur Abarbeitung der Straßenbaumaßnahmen, welche durch ihre Priorisierung noch in die KAG-Regelung vor den 5. März 2024 fallen“ ausgearbeitet.