Bad Berleburg. Die Politik hat eine einstimmige Entscheidung gegen die Investorenpläne getroffen.

Die Stadt Bad Berleburg erläutert ihre Sicht auf ein einzelnes Windrad, das nicht genehmigt werden soll. Auf Nachfrage der Redaktion erläutert der Fachbereichsleiter Planen, Bauen, Wohnen und Dezernent, Christoph Koch, die Rechtsauffassung der Stadt Bad Berleburg: „Die Entscheidungen über die Genehmigung von Windenenergieanlagen trifft der Kreis Siegen-Wittgenstein. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird die Stadt Bad Berleburg regelmäßig beteiligt, ob sie das gemeindliche Einvernehmen zu geplanten Windenergieanlagen erteilt oder nicht. Dazu hat eine Kommune innerhalb von zwei Monaten nach Beteiligung die Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen abzulehnen, unter Darlegung einer entsprechenden Begründung. Dies trifft auch auf die am Homberg geplanten vier Windkraftanlagen (WEA) zu, deren Genehmigungsanträge Westfalenwind im Jahr 2022 beim Kreis Siegen-Wittgenstein eingereicht hatte.

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Die durch eine Investorengemeinschaft beantragte Windenergieanlage liegt außerhalb des Teilflächennutzungsplanes Windenergie im Stadtgebiet Bad Berleburg.
Christoph Koch - Zur Begründung der Ablehnung

Nachdem die Stadt Bad Berleburg Anfang 2023 dazu beteiligt wurde, hatte die Stadtverordnetenversammlung am 17. April 2023 einstimmig auf Basis dargelegter Kriterien entschieden, bei acht WEA aus dem Antrags-Paket das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Dies galt nicht für die damalige Windenergie-Potenzialfläche Homburg. Zwei der vier in 2022 beantragten WEA liegen innerhalb des mittlerweile rechtskräftigen Flächennutzungsplanes.

In der aktuellen Sitzungsvorlage 682-XI wurde lediglich die im April 2023 getroffene Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen der damals beantragten WEA nochmals wiedergegeben. Es handelt sich also nicht um eine neu getroffene Entscheidung. Dies erfolgte im Zuge des Hinweises, dass Westfalenwind andere Standorte mittlerweile zurückgezogen hat.

Die zwischen Schüller-Wemlighausen und Girkhausen durch eine Investorengemeinschaft beantragte Windenergieanlage liegt außerhalb des am 1. Februar 2024 in Kraft getretenen Teilflächennutzungsplanes Windenergie im Stadtgebiet Bad Berleburg mit Beeinträchtigungen im Umfassungsgrad mehrere Ortschaften. Die Stadt Bad Berleburg wurde dazu am 2. April 2024 vom Kreis Siegen-Wittgenstein beteiligt, sodass die Zwei-Monatsfrist Anfang Juni endet.

Hinsichtlich der damit verbundenen Normenkontrollklage gegen den Teilflächennutzungsplan Windenergie möchte sich die Stadt Bad Berleburg nicht äußern, da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt.“