Bad Berleburg. Sieben Monate auf Bewährung und eine Geldbuße: Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilt einen 35-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Vorsätzliche Körperverletzung und versuchte Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung: Für diese Vergehen verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 35-jährigen Bad Berleburger zu einer siebenmonatigen Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung.
Außerdem muss er eine Geldbuße in Höhe von 1800 Euro zahlen, pro Monat zwei Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und regelmäßig Drogenabstinenz nachweisen.
Bereits im Februar hatte sich der Angeklagte in dieser Sache vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen, doch die Beweislage war zu diesem Zeitpunkt noch zu undurchsichtig gewesen — ein weiterer Zeuge musste bestellt werden.
Rückblick
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen 24-Jährigen im Oktober vergangenen Jahres vor einem Bad Berleburger Supermarkt mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben und diesem mit folgenden Worten gedroht zu haben: „Wenn du mir noch mal die Bullen nach Hause schickst, schlitze ich dich auf.“ (Wir berichteten). Diese Vorwürfe hatte der 35-Jährige, der in Vergangenheit schon Hafterfahrung hat sammeln müssen, am ersten Hauptverhandlungstermin im Februar bereits bestritten. Vielmehr berichtete er davon, von dem 24-jährigen Zeugen in Vergangenheit mehrfach bedroht worden zu sein. Norbert Hartmann, der Verteidiger des Angeklagten, hielt fest: „Möglicherweise ist die Situation vor dem Supermarkt auch dem Krankheitsbild des Zeugen geschuldet.“
Der Schlag
Anlass für diese Aussage Hartmanns ist, dass das 24-jährige mutmaßliche Opfer am ersten Hauptverhandlungstermin vor Gericht angegeben hatte, unter paranoider Schizophrenie zu leiden.
Doch die Beweislage scheint nun für das Gericht eindeutig zu sein: Alle drei befragten Zeugen — darunter der 24-Jährige, seine Verlobte und ein Bekannter der beiden — berichteten von einem Schlag, der vom Angeklagten ausgegangen sein soll. An die Drohung konnte sich vor Gericht jedoch nur einer der drei Zeugen erinnern.
Der Angeklagte
„Für Selbstjustiz habe ich kein Verständnis“, machte Anklägerin Judith Hippenstiel deutlich. Laut ihr hätte sich der Angeklagte Hilfe bei der Polizei holen sollen, wenn es Probleme zwischen ihm und dem 24-jährigen Zeugen gegeben habe.
Schließlich zeigte sich der vorbestrafte Angeklagte aber — zumindest mehr oder weniger — geständig: „Ich habe keine Zeugen und Videoaufnahmen gibt es auch nicht, also räume ich das hier einfach ein.“ Reinhold Vater, der Bewährungshelfer des Angeklagten, betreut den 35-jährigen Bad Berleburger schon einige Jahre.
Er erkennt mittlerweile eine positive Sozialprognose bei seinem Mandanten — denn dieser stehe in einem gefestigten Leben, arbeite, habe eine Wohnung und eine Lebensgefährtin. Das habe vor einigen Jahren auch mal ganz anders ausgesehen. Im Vordergrund stehe zurzeit eine langjährige Suchtproblematik, die der Angeklagte jedoch mit professioneller Hilfe im Griff habe. Es waren also nicht zuletzt Reinhold Vaters Worte gewesen, die den Angeklagten, der im Übrigen unter zwei laufenden Bewährungen steht, vor dem Gefängnis bewahrten.