Bad Berleburg/Leimstruth. Eine neue Zeugin brachte den Durchbruch im Prozess um einen Streit zweier Beschäftigter einer Behinderteneinrichtung in Erndtebrück.
Am Dienstag vergangener Woche stand es im Amtsgericht Bad Berleburg Aussage gegen Aussage. Beim Fortsetzungstermin am Freitag gab es einen Schuldspruch: Ein 38-jähriger Bad Laaspher hatte sich wegen tätlicher Beleidigung verantworten müssen.
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Dem Mann wurde vorgeworfen, einem 61-jährigen Bad Laaspher an einer Bahnhaltestelle in Leimstruth auf die Oberbekleidung gespuckt zu haben. Der Spuck-Angriff soll sich im Juni vergangenen Jahres zugetragen haben (wir berichteten). Der Beschuldigte und das mutmaßliche Opfer pflegten einst über längere Zeit ein freundschaftliches Verhältnis. Außerdem sind sie beide Klienten derselben Einrichtung für Behinderte. Zu einem Urteil war es am 25. Januar dieses Jahres aufgrund der noch etwas undurchsichtigen Beweislage vorerst nicht gekommen. Jetzt sprach Richter Torsten Hoffmann den 38-Jährigen in dem Fortsetzungstermin aber schuldig — und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro.
Aussage der wichtigen Zeugin
Eine Zeugin, die am ersten Hauptverhandlungstag noch nicht geladen war, konnte nun Licht ins Dunkel bringen. Die 63-jährige Zeugin arbeitet als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in der Behinderten Einrichtung und kennt sowohl den Beschuldigten als auch den mutmaßlich Geschädigten seit mehreren Jahren. Sie berichtet, dass der 61-Jährige ihr im Juni 2021 von der Spuckattacke erzählt und dieser mit dem Gedanken gespielt habe, seinen Arbeitskollegen anzuzeigen. Einen Tag später hatte er dies schließlich in die Tat umgesetzt.
61-jähriges Opfer habe noch nie gelogen
„In der Zeit kam er ganz unregelmäßig zur Arbeit. Es ging ihm psychisch nicht gut. Der Vorfall hat ihn ganz furchtbar erschüttert. Er hat das Spucken nicht nur als Angriff wahrgenommen, sondern auch als persönliche Abwertung“, erzählt die Zeugin. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel interessierte insbesondere, ob es sein könnte, dass der 61-Jährige sich den Spuck-Vorfall ausgedacht haben könnte — immerhin beteuerte der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld. Doch das könne die Zeugin ausschließen. In all den Jahren habe der 61-Jährige noch nie gelogen.
Mehrere Konflikte im Vorfeld
Des Weiteren schilderte die 63-Jährige, dass es schon mehrmals zu Konflikten mit dem 38-jährigen Beschuldigten gekommen sei. Sowohl zwischen ihr und ihm als auch zwischen ihm und anderen Mitarbeitern. Das Konfliktpotenzial schlägt sich auch in dem Vorstrafenregister des Angeklagten nieder: Zwischen 2005 und 2013 hatte er sich insgesamt viermal der Beleidigung, dreimal der üblen Nachrede und einmal der falschen Verdächtigung schuldig gemacht. Verteidiger Thomas Biek beantragte Freispruch für seinen Mandanten. Es gäbe „zu viele Unwägbarkeiten“, um den 38-Jährigen verurteilen zu können. Doch sowohl Anklägerin Hippenstiel als auch Richter Hoffmann hatten weder Zweifel an den Zeugenaussagen noch an der Schuld des Angeklagten.