Leimstruth. Ein 38-jähriger Bad Laaspher soll seinen ehemals besten Freund bespuckt haben. Derzeit aber steht es Aussage gegen Aussage.
Eine Gerichtsverhandlung, eine zerbrochene Freundschaft, eine undurchsichtige Beweislage — und vorerst kein Urteil. Mal wieder steht es im Amtsgericht Bad Berleburg Aussage gegen Aussage. Auf der Anklagebank: ein 38-jähriger Bad Laaspher. Er muss sich wegen tätlicher Beleidigung in zwei Fällen verantworten. Schräg gegenüber von ihm: ein 61-jähriger Zeuge aus Bad Laasphe und das mutmaßliche Opfer. Die Parteien sind sich nicht unbekannt. Sie pflegten über lange Zeit ein freundschaftliches Verhältnis und sind beide Klienten derselben Einrichtung für Behinderte. Richter Torsten Hoffmann entschied sich letzten Endes dazu, das Verfahren auszusetzen. Die Verhandlung soll am 4. Februar um 8.30 Uhr mit einer weiteren Zeugin — die hoffentlich Licht ins Dunkle bringt — fortgesetzt werden.
Der Beschuldigte soll dem mutmaßlich Geschädigten im Zeitraum vom März bis Juni 2021 an zwei Tagen an einer Bahnhaltestelle in Leimstruth auf die Kleidung gespuckt haben. „Da ist absolut nichts dran. Ich kann bis heute nicht begreifen, wie man sowas erfinden kann“, äußert sich der Angeklagte zu den Anschuldigungen. Der 38-Jährige gibt an, bis ins Jahr 2020 sehr gut mit seinem Arbeitskollegen — dem mutmaßlichen Opfer — befreundet gewesen zu sein. Durch eine eigentlich belanglose Streitigkeit sei die Freundschaft allerdings zugrunde gegangen. Einen Täter-Opfer-Ausgleich, also eine außergerichtliche Konfliktlösung, lehnte der Beschuldigte ab. Er sei unschuldig und wolle „mit der Person nichts mehr zutun haben“.
Angeklagter bestreitet die Tat
Der 61-jährige Zeuge ist sich hingegen sicher, dass sich alles so abgespielt hat, wie in der Anklage verlesen. Einzig und allein dieser Punkt sei laut dem angeblich Geschädigten nicht korrekt: Der Mann auf der Anklagebank habe ihn nicht zweimal, sondern lediglich einmal bespuckt. Deswegen beschränkte Richter Hoffmann das Verfahren auf nur eine Tat. „Man kann es ja mal durchgehen lassen. Aber es gab immer wieder Ärger mit ihm. Eines Tages ist es eskaliert. Er hatte Wut. Ich war an der Haltestelle und er hat mich bespuckt“, erzählt der 61-jährige Bad Laaspher. Er sei, seitdem die Freundschaft nicht mehr bestehe, des Öfteren von dem Angeklagten verspottet worden.
Nach der vermeintlichen Spuck-Attacke habe sich der 61-Jährige seiner Gruppenleiterin der Behinderteneinrichtung anvertraut. Diese habe ihm dazu geraten, die Polizei zu informieren. Und genau diese Gruppenleiterin ist es, die nun als Zeugin vielleicht zur Lösung des Falls beitragen kann. Während Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sich bereits der Schuld des Angeklagten sicher war und eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro forderte, beantragte Verteidiger Thomas Biek Freispruch für seinen Mandanten. Am Ende reichten jedoch weder die Argumente der Vertreterin der Staatsanwaltschaft noch die des Verteidigers für einen Abschluss des Verfahrens aus.