Erndtebrück. „Mittlerweile haben wir das Ganze geklärt und sind uns einig geworden“, berichtete der Angeklagte im Amtsgericht.
„Sie arbeiten sich aufs Gefängnis zu“, droht Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel am Freitagvormittag im Amtsgericht Bad Berleburg. Auf der Anklagebank sitzt ein 21-jähriger Bad Laaspher wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung. Richter Hoffmann verurteilt den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro. Das Verfahren wegen versuchter Nötigung stellte der Richter schließlich nach ausführlicher Beweisaufnahme ein.
Hinsichtlich der Körperverletzung zeigte sich der 21-jährige Vorbestrafte geständig: „Ich habe ihm eine Ohrfeige gegeben.“ Die Vorwürfe in der Anklage bestätigten sich somit: In den frühen Morgenstunden einer Oktobernacht 2020 trifft der angeklagte Bad Laaspher in einem Erndtebrücker Ortsteil auf einen ehemaligen Freund. Der 21-Jährige schubst sein Gegenüber zu Boden und verpasst ihm eine Ohrfeige.
Täter und Opfer „verstehen sich“
„Mittlerweile haben wir das Ganze geklärt und sind uns einig geworden“, berichtete der Angeklagte im Amtsgericht, der angibt, während der Tat stark alkoholisiert gewesen zu sein. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Geschädigten habe sich mittlerweile wieder gebessert.
Grund für die Körperverletzung seien „Weiber-Geschichten“ gewesen, so der 21-Jährige. „Das war eine schwachsinnige Aktion für nichts und wieder nichts und ich muss daraus die Konsequenzen ziehen“, weiß der Angeklagte — und scheint die Tat zu bereuen.
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Neben der Ohrfeige soll der 21-Jährige dem Opfer gedroht haben, es umzubringen, sollte dieses noch mal seinen Namen in den Mund nehmen. Das entspricht laut dem Angeklagten nicht der Wahrheit — es sei aber durchaus zu einem lautstarken Streit gekommen.
Geschädigter fehlte, und muss auch zahlen
Der Geschädigte konnte zur Aufklärung des Sachverhalts nicht beitragen: Er blieb dem Gerichtssaal unentschuldigt fern — und muss dafür ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.
„Irgendwie macht mich das ein bisschen sprachlos“, so Richter Hoffmann zu dem Angeklagten. Es sei eine blödsinnige und unnötige Aktion des 21-Jährigen gewesen. Der Richter führt weiter: „Eigentlich waren wir uns einig, dass wir uns hier nicht wiedersehen.“ Denn es ist nicht das erste Mal, dass der 21-jährige Bad Laaspher mit dem Gesetz in Konflikt geraten war: mehrere Körperverletzungsdelikte, Betrug, Diebstahl in fünf Fällen, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis hatten den Angeklagten zwischen 2014 und 2018 des Öfteren auf die Anklagebank gezwungen.