Bad Laasphe. Es sind keineswegs „Hinterzimmer-Deals“, mit denen die Windenergieanlagen auf dem Sohl geplant werden, wehrt sich Dirk Terlinden.
Die Fraktion der Partei „Die Partei“ in Bad Laasphe will die Windenergieanlagen auf dem Sohl vorerst verhindern (wir berichteten) – und wirft Bürgermeister Dirk Terlinden im Zuge dessen „Hinterzimmer-Deals“ vor. Der wehrt sich jetzt in einer öffentlichen Stellungnahme gegen die Vorwürfe.
Mittels Antrag wolle er mit seiner Fraktion verhindern, dass die Politiker des Gremiums im Umwelt-, Bau- und Denkmalausschuss einer bereits verfassten Stellungnahme der Stadt Bad Laasphe zustimmen, in der diese ihr Einvernehmen für den Bau von sieben Windrädern nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erklärt – das machte Fraktionschef Markus Schmidt zuletzt in einem Pressegespräch deutlich. Es solle abgewartet werden, ob Bürger Einwände haben.
„Muss in aller Form widersprechen“
Gegen Vorwürfe von „Hinterzimmer-Deals“ in diesem Zusammenhang wehrt sich jetzt aber Bürgermeister Dirk Terlinden: „Den Vorwürfen von ,Hinterzimmer-Deals’, ,fehlendem Interessenausgleich zu Gunsten der Investoren’ oder ,Gefälligkeitsstellungnahme“ muss ich in aller Form widersprechen.“
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Die Beratung über das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung des Umwelt-, Bau- und Denkmalausschusses zu einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Realisierung von sieben Windenergieanlagen (WEA) sei rechtssystematisch zu unterscheiden von der Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie zur Festlegung von Windvorrangzonen, macht der Bürgermeister deutlich.
Anlagen-Anzahl nicht verändert
Das gemeindliche Einvernehmen nach den bundesbaugesetzlichen Vorschriften erstrecke sich „lediglich auf planungsrechtliche Belange der Gemeinde“. Dabei handele es sich um eine „behördeninterne Stellungnahme gegenüber dem Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständiger Genehmigungsbehörde für die Errichtung von sieben WEA durch die Juwi AG.“ Die Anzahl der Anlagen habe sich zu dem ursprünglichen Genehmigungsverfahren nicht geändert.
Darüber hinaus befinde sich der künftige Anlagenstandort innerhalb der Flächenkulisse für Windvorrangzonen, die der Rat im Entwurf für den künftigen Teilflächennutzungsplan Windenergie beschlossen hat. „Durch die Anpassung des Anlagentyps, verbunden mit größeren Abständen zwischen den Einzelanlagen, und die Berücksichtigung harter Ausschlusskriterien mussten sechs Standorte lokal verändert werden“, so Terlinden.
Dem gegenüber stehe das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes: „Die 1. Offenlage ist erfolgt, die Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange und Dritter sind innerhalb der Auslegungsfrist eingegangen und werden derzeit fachlich bewertet.“ Eine Entscheidung über die Anregungen und Hinweise falle zu einem späteren Zeitpunkt.
Vorgehen diente dem Verständnis
„Sie selbst haben gemeinsam mit mir und anderen Ratsvertretern an einer Bereisung von Kalamitätsflächen verschiedener Flächeneigentümer teilgenommen, um sich vor Ort über das Ausmaß der Schadflächen zu informieren, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der großen Forstbetriebe einordnen zu können und mögliche Handlungsansätze für eine Wiederbewaldung sowie der künftigen Nutzung durch WEA’s zu erörtern“, richtet sich Terlinden an Fraktionschef Schmidt persönlich. Dieses Vorgehen habe auch dazu gedient, die seitens der Flächeneigentümer zu fertigenden Stellungnahmen inhaltlich nachvollziehen zu können. „Dabei handelte es sich keineswegs um eine ,Lobby-Veranstaltung’ mit ,Adligen und Essen und Trinken’, sondern bei winterlichen Temperaturen wurde nach mehrstündiger Tour am Weidelbacher Weiher eine heiße Suppe mit einer Tasse Kaffee zum Aufwärmen angeboten“, macht Terlinden deutlich.
„Der Darstellung, hier wäre durch eine exklusive Verpflegung in besonderer Weise in irgendeiner Weise Einfluss auf mich oder andere politische Entscheidungsträger genommen worden, muss ich in aller Deutlichkeit widersprechen“, so der Bürgermeister in seiner Stellungnahme weiter.
Die Verwendung der Kombination aus vorhandener Anlagenzahl und dem unbestimmten Rechtsbegriff „ausreichend substanziell Raum geben“ sei nicht geeignet, um belastbare Aussagen über die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zur Ausweisung von Windvorrangzonen zu treffen, macht Terlinden deutlich.