Bad Berleburg/Siegen. Immer wieder wird die 34-jährige von der Polizei erwischt. Jetzt ist Endstation: Das Amtsgericht Bad Berleburg fällte ein Urteil.

Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen - darunter einmal unter Einfluss von Drogen -, Diebstahl, falsche Verdächtigung: die Anklageschrift gegen eine 34-jährige Siegenerin ist lang. Sie musste sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Das Urteil: eine zehnmonatige Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung, die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 900 Euro und eine 15-monatige Sperrfrist für den Führerschein. 

Mit Handy am Ohr im Lastwagen

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Im November vergangenen Jahres soll sich folgendes Szenario abgespielt haben: Die Angeklagte befährt mit einem Lkw unter anderem die Straße „am Böhl“ in Raumland, benutzt ihr Handy am Steuer — und wird von der Polizei erwischt. Als diese sie anhält, weist die 34-Jährige sich mit einer EC-Karte aus. Was die Polizisten nicht wissen: Es ist nicht die Geldkarte der Angeklagten, sondern jene, die sie bei einer Bekannten gestohlen hatte. Als diese Bekannte schließlich per Post dazu aufgefordert wird, ein Bußgeld wegen der Benutzung des Handys am Steuer in Höhe von 100 Euro zu zahlen, fliegt die Angeklagte auf. Nach weiteren polizeilichen Recherchen steht fest: Die Frau hatte sich nicht nur des Diebstahls und der falschen Verdächtigung schuldig gemacht - sondern auch des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Denn einen gültigen Führerschein besitzt die Angeklagte nicht. 

Unter Drogen ohne Führerschein


Im Februar dieses Jahres war die 34-jährige einschlägig Vorbestrafte außerdem in eine Verkehrskontrolle geraten. Auch hier mussten die Beamten feststellen, dass die Frau das Auto ohne gültigen Führerschein gefahren war - und zudem unter dem Einfluss von Amphetaminen stand. 


„Beide Anklageschriften werden vollumfänglich eingeräumt“, so Sven Bromba, Verteidiger der Frau auf der Anklagebank. Seine Mandantin selbst wollte sich zu den Vorwürfen konkret nicht äußern. „Ich habe eine ziemlich schwere Zeit. Ich bin dabei, eine Therapie zu bekommen“, waren so ziemlich die einzigen Worte, die sie zu ihrer Verteidigung zu sagen hatte. 

Staatsanwältin sieht eine Gefahr

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Bereits drei mal wurde die Angeklagte in der Vergangenheit wegen nahezu gleicher Delikte mittels Strafbefehlen zu Geldstrafen verurteilt. Für eine solche Strafe hat es dieses mal nicht mehr gereicht. Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sah vor allem in der Konsequenz und der Abfolge der Straftaten ein Problem und eine gewisse Gefahr: „Das zeugt von einem gewissen Maß an krimineller Energie.“