Bad Berleburg/Arfeld. „Ich bin nur rückwärts aus der Parklücke herausgefahren — und dann zwei Hausnummern weiter“, erklärte der Angeklagte sein Verhalten.

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro verurteilte das Amtsgericht Bad Berleburg einen 27-jährigen Lüdenscheider wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem verhängte Richter Torsten Hoffmann eine 18-monatige Führerscheinsperre gegen den jungen Mann. 

Im Dezember 2019 hatten Polizeibeamte den Angeklagten als Fahrer eines Sprinters in Arfeld angehalten. Kurze Zeit später hatte sich dann herausgestellt, dass der Mann den Wagen nicht rechtens gefahren war — denn einen gültigen Führerschein hatte er nicht besessen. 

Als „Läufer“ auf Paketauto unterwegs

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„Es tut mir so leid. Ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, zeigte sich der 27-Jährige geständig und reuig. Er sei als Paketbote in Arfeld unterwegs gewesen — aber nicht als Fahrer, sondern lediglich als Läufer. Der eigentliche Fahrer des Postautos sei jedoch nicht aus der Parklücke hinausgekommen — das übernahm dann der Angeklagte. 


„Ich bin nur rückwärts aus der Parklücke herausgefahren — und dann zwei Hausnummern weiter. Der eigentliche Fahrer war jung und sehr unsicher“, erklärte der Angeklagte sein Verhalten. 

Kein unbeschriebenes Blatt


Das war aber nicht das erste Mal gewesen, dass der Mann auf der Anklagebank ein Auto ohne Führerschein gefahren war — sondern bereits das dritte Mal. Weil die Strecke, die er dieses Mal gefahren war, jedoch sehr kurz war, entschied sich das Gericht nochmal für eine deutlich spürbare Geldstrafe. „Wenn der Angeklagte das nochmal macht, muss er mit einer Freiheitsstrafe rechnen“, mahnte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.