Siegen. Am Donnerstag, 13. Juni, sollte im Schleuser-Prozess vor dem Siegener Landgericht ein Urteil verkündet werden. Daraus wird nichts.

Die Urteilsverkündung im Schleuser-Prozess, die am Donnerstag, 13. Juni, stattfinden sollte, ist vorerst aufgehoben worden. Ein Chatverlauf auf einem Mobiltelefon eines Angeklagten sei nicht ins Deutsche übersetzt worden, teilte Gerichtssprecherin Franziska Heerwig mit. Ein neuer Termin stehe noch nicht fest.

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Im März dieses Jahres hatte das Verfahren gegen fünf Männer aus Siegen begonnen. Sie sollen zwischen September 2022 und August 2023 in großem Stil Ausländer von Tschechien nach Deutschland ohne Ausweisdokumente und unter menschenunwürdigen Bedingungen eingeschleust haben. Teilweise seien die Fahrten auch in die Slowakei gegangen. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Angeklagten und einer unbekannten Person gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vor, wir berichteten.

Strafen für Schleuser

Laut §95 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist die unerlaubte Einreise von Ausländern nach Deutschland strafbar. Wer Personen, die in Deutschland keinen Aufenthaltstitel besitzen, bewusst bei der illegalen Einreise unterstützt, begeht eine Straftat, sofern er für seine Hilfe eine Gegenleistung annimmt oder wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer als Schleuser handelt. Die Hilfe der Schleuser besteht zum Beispiel aus Autofahrten oder Begleitung zu Fuß, Bereitstellen falscher Papiere und Informationen zum Asylverfahren sowie Organisation der Route, Unterbringung und Versorgung.

Auf der Auswertung des Handys des Angeklagten beruhen insgesamt 16 Anklagepunkte. Während der Taten sollen die immer zu zweit agierenden Angeklagten per Telefon und WhatsApp kommuniziert haben. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.

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Eine Hauptverhandlung darf nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden, erklärt die Gerichtssprecherin. Diese Zeit reicht nicht aus, denn nun sollen alle Chatverläufe erneut übersetzt werden. Der Prozess wird demnach noch einmal von Neuem beginnen müssen, mit Anklageverlesung und Vorladung von Zeugen, die bereits ausgesagt haben. Bislang haben sechs Verhandlungstage stattgefunden.

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Wann das Verfahren neu eröffnet werden kann, sei noch nicht bekannt, sagt Heerwig.