Netphen. Stadt wird Geflüchtete nur noch in eigenen Gebäuden unterbringen. Vom Land gibt es ab sofort mehr Geld – und eine Nachzahlung.
190 Asylsuchende werden derzeit in Netphen von der Stadt versorgt, darunter sind 67 Minderjährige, von denen wiederum 38 in schulpflichtigen Alter. Die größte Gruppe der Asylsuchenden, nämlich 23 Personen, kommt aus Afghanistan, gefolgt von Menschen aus Armenien (21), Irak (20) und Nigeria (19). Das geht aus dem Bericht zur Flüchtlingssituation hervor, den die Verwaltung dem Sozialausschuss zu seiner Sitzung am Mittwoch, 24. November, ab 17 Uhr im Ratssaal vorlegt.
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Flüchtlingsaufnahme
In diesem Jahr wurden der Stadt bisher 25 Geflüchtete neu zugewiesen: zwei Mütter mit jeweils drei Kindern aus Serbien und Somalia, zwei vierköpfige Familien aus Syrien und Georgien, sechs Einzelpersonen aus Syrien, Nigeria, der Türkei, dem Irak und Algerien, eine Mutter mit Tochter aus Syrien sowie ein Paar aus Sri Lanka. Aktuell muss die Stadt noch drei Geflüchtete aufnehmen, um ihre Aufnahmeverpflichtung zu 100 Prozent zu erfüllen.
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Elf Personen werden nicht berücksichtigt, wenn die Aufnahmeverpflichtung der Stadt berechnet wird – ihr Asylantrag wurde schon vor mehr als drei Monaten abgelehnt. Für sie bekommt die Stadt auch nicht mehr die Kostenerstattung von 866 Euro monatlich durch das Land. Nachdem zu Beginn dieses Monats das Flüchtlingsaufnahmegesetz geändert wurde, kann die Stadt allerdings mit einer Nachzahlung rechnen. Die monatliche Pauschale wird auf 875 Euro erhöht, es werden 4032 Euro nachgezahlt. Für jede Person, die nach dem 31. Dezember 2020 ausreisepflichtig wurde, überweist das Land einmalig 12.000 Euro. Für „Bestandsgeduldete“, deren Asylantrag schon länger abgelehnt wurde, bekommt die Stadt bis 2024 insgesamt fast 1,2 Millionen Euro.
32 verlassen Netphen
10 Personen sind freiwillig in ihr Heimatland ausgereist.Drei Einzelpersonen, eine fünfköpfige und eine vierköpfige Familie wurden abgeschoben. Neun Personen steht ihre Überstellung in andere Dublin-Staaten (EU-Länder, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein) bevor – also in das Land, in das sie zuerst eingereist sind.Eine Person soll in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Aufenthaltserlaubnis
Neben den Geflüchteten, für die das Flüchtlingsaufnahmegesetz angewendet wird, gibt es die anerkannte Geflüchteten, Asyl- und Schutzberechtigten, die mit der ersten Aufenthaltserlaubnis eine Wohnsitzauflage bekommen: 224 Personen aus dieser Gruppe müssen „zur Förderung einer nachhaltigen Integration“ mindestens drei Jahre in Netphen wohnen. Drei von ihnen sind in diesem Jahr dazugekommen, 23 bereits in Netphen lebende Personen haben ein Bleiberecht bekommen und damit ihren Status gewechselt. Die Stadt erfüllt damit ihre Aufnahmeverpflichtung in diesem Bereich zu 56,73 Prozent – zu den 100 Prozent fehlen noch 171 Personen.
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Unterkunft
Die Bezirksregierung hat der Stadt mitgeteilt, dass sie mit Kommunen, die ihre Aufnahmeverpflichtung zu weniger als 60 Prozent erfüllen, „Zielvereinbarungen“ über die Aufnahme der jeweils nächsten 25 bis 30 Personen abschließt. „Damit kann es gut sein, dass wir in den nächsten Monaten auch auf die Stadt Netphen zugehen werden“, heißt es in dem Schreiben. Die Stadt zieht daraus Konsequenzen bei der Unterbringung: Jetzt soll der Mietvertrag auch für das letzte noch angemietete Gebäude gekündigt werden, sodass mir noch die stadteigenen Unterkünfte in Dreis-Tiefenbach, Netphen, Deuz, Salchendorf und Werthenbach belegt werden.
Derzeit hat die Stadt 84 Personen, die Anspruch auf Leistungen der Stadt haben, in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Weitere 104 Personen wohnen in Privatunterkünften. Von zehn Personen aus Nigeria, Guinea, Syrien, Armenien, Serbien,Irak und Afghanistan weiß die Stadt keinen Aufenthaltsort .
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