Netphen. . Nach der Anerkennung des Asylantrags folgt die Wohnsitzauflage: Drei Jahre müssen die Frauen und Männer in der Stadt bleiben, der sie als Flüchtlinge zugewiesen wurden. In Netphen betrifft das 55.
55 Flüchtlinge, deren Asylantrag anerkannt worden ist, werden zum 1. Dezember eine Wohnsitzauflage erhalten: Sie müssen in den nächsten drei Jahren in Netphen wohnen. Das ist eine Folge der „Ausländerwohnsitz-Verordnung“, die zum 1. Dezember in Kraft tritt.
Verschärfte Wohnraumsituation
Ob es dann überhaupt noch möglich sei, einem Ausländer eine Wohnung außerhalb Netphens zu vermitteln, wollte Elke Bruch (SPD) im Sozialausschuss wissen. Eher nicht, vermutete Fachbereichsleiterin Heike Büdenbender: „Das sollte man auf jeden Fall im Vorfeld mit der Bezirksregierung klären.“ Die Wohnsitzauflage, die eine Residenzpflicht in der Kommune bedeutet, der der ausländische Einwohner als Flüchtling zugewiesen worden war, verschärft die Unterbringungsproblematik. Weil sie keinen regulären Wohnraum in der Stadt finden, bleiben die nun anerkannten Asylsuchenden trotzdem in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften, nunmehr als „Fehlbeleger“.
Schnellere Verfahren
Alfred Oehm (CDU) fragte, ob die Geflüchteten „wirklich richtig“ auf die Kommunen verteilt würden: „Ich habe den Eindruck, dass Netphen viel mehr aufnimmt.“ Heike Büdenbender erklärte die offensichtlichen Unterschiede: Siegen und Burbach bekommen — noch – die Plätze in den vom Land betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen angerechnet. Netphen habe sich um die zügige Registrierung der Flüchtlinge bemüht: „Die Verfahren laufen dann schneller.“
Allerdings mit der Folge, dass die dann ehemaligen Asylbewerber, ob anerkannt oder nicht, bei der Berechnung der Aufnahmeverpflichtung nicht mehr zählen und der Stadt weitere Flüchtlinge zugewiesen werden. 193 in diesem Jahr, allein seit September 78. Weitere 20 kommen noch im November, 20 im Dezember. Freiwillig ausgereist sind in diesen Jahr 85, „untergetaucht“ 39, abgeschoben wurden 18.