Siegen. Wer geimpft, genesen oder getestet ist, für den entfallen in Siegen-Wittgenstein fast alle Corona-Beschränkungen – auch bei vielen Infektionen.
Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW ist seit Freitag, 20. August, in Kraft und enthält einige Neuerungen. Die wohl größte Veränderung ist der Wegfall der Inzidenzstufen.
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Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die „3G-Regel“. Wird der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die „3G-Regel“ landesweit. Für geimpfte, genesene und getestete Personen entfallen damit fast alle Beschränkungen im Alltag – auch bei höheren Infektionszahlen.
Kein Luca und Co: Kontaktdatennachverfolgung in Siegen-Wittgenstein entfällt
Aber auch für Gastronomen, Veranstalter und Hotelbetreiber gibt es eine wichtige Veränderung: Die Kontaktdatennachverfolgung entfällt. Konkret bedeutet das, dass fortan Adressformulare, die Luca-App und andere Mittel zur Nachverfolgung der Kontaktdaten für große Teile des öffentlichen Lebens nicht mehr gebraucht werden.
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Natürlich werden zur Pandemiebekämpfung auch weiterhin Kontaktpersonen ermittelt. Dies geschieht nach wie vor in den Gesundheitsämtern direkt über die Befragungen. Die Kontaktnachverfolgung gibt es nur noch in der Corona-Betreuungsverordnung, also im Bereich Schule.