Siegen. Wegen Omikron: Noch bevor es eine Landesregelung gibt, gelten in Siegen-Wittgenstein neue Quarantäne-Regeln. Das sind sie.
Wegen des steigenden Anteils der Omikron-Variante an den Corona-Infektionen und der rasch zunehmenden 7-Tage-Inzidenz setzt der Kreis Siegen-Wittgenstein die wesentlichen Quarantäne-Regelungen der Bund-Länder-Vereinbarung bereits ab sofort um – auch wenn eine entsprechende Landesregelung noch aussteht, wie es dazu in einer Mitteilung heißt.
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Künftig wird bei Quarantänemaßnahmen nicht mehr zwischen Omikron und der bisher vorherrschenden Delta-Variante unterschieden. Es gelten einheitliche Regelungen. Demnach endet grundsätzlich eine Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen automatisch nach zehn Tagen.
In Siegen Freitesten nach fünf Tagen möglich
Sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen können sich aber bereits nach sieben Tagen mit einem Schnelltest in einer zugelassenen Teststelle oder einem PCR-Tests freitesten lassen. Das negative Testergebnis müssen sie dann mit sich führen. Wenn in Schulen, in denen regelmäßig getestet wird, auch gleichzeitig eine Maskenpflicht gilt, kann bereits nach fünf Tagen freigetestet werden.
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Wer eine Boosterimpfung erhalten, innerhalb der letzten drei Monate vollständig geimpft wurde oder selbst infiziert war, muss als enge Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Sollten bei dieser Person Beschwerden auftreten, muss sie sich allerdings umgehend testen lassen, so das Gesundheitsamt. Für im medizinischen und pflegerischen Bereich tätige Personen gelten Sondervorschriften.
Alle neuen Regelungen gelten ab sofort und darüber hinaus automatisch – also ohne weitere Anschreiben – auch rückwirkend für Fälle der letzten Tage.
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