Kreuztal. Auf dem Kreuztaler Wochenmarkt gilt angesichts der neuen Corona-Schutzverordnung wieder Maskenpflicht – wie auch auf dem Hofladen- und Biomarkt.
Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am Donnerstag, 13. Januar, gilt wieder eine teilweise Maskenpflicht unter freiem Himmel und damit auch auf dem Kreuztaler Wochenmarkt sowie dem Hofladen- und Biomarkt.
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In Warteschlangen, Anstellbereichen, unmittelbar an Ständen und während des Bezahlvorgangs besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines FFP2-Mund- und Nasenschutzes, teilt die Stadtverwaltung mit.
Nächster Kreuztaler Hofladen- und Biomarkt am Wochenende
Der Kreuztaler Wochenmarkt findet immer donnerstags von 7.30 bis 12 Uhr auf dem Roten Platz statt.
Der nächste Kreuztaler Hofladen- und Biomarkt am kommenden Samstag, 15. Januar von 9 bis 13 Uhr – ebenfalls auf dem Roten Platz – und bietet ein gemischtes Sortiment an Biowaren, Selbsterzeugnissen und regionalen Produkten, wie es dazu heißt.
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