Schmallenberg/Meschede. Zweimal scheitert die Abschiebung zweier Syrer aus dem Schmallenberg nach Spanien. Und jetzt befinden sie sich im Kirchenasyl.
Zweimal hatte der Hochsauerlandkreis bereits Plätze in einem Flugzeug gebucht: Zwei Asylbewerber aus Syrien sollten nach Spanien geflogen werden, weil sie mit einem Visum in das EU-Land eingereist waren und daher dort die Zuständigkeit liegt. Beide Versuche der Ausländerbehörden scheiterten; das letzte Mal wegen eines Kirchenasyls. Dort laufen gerade Fristen ab, in Kürze wird Deutschland das Asylverfahren übernehmen müssen.
Tickets nach Spanien reserviert
März 2024: Zwei Syrer, ein Onkel mit seinem minderjährigen Neffen, reisen in Deutschland ein. Einen Monat später stellen sie einen Asylantrag. Im Juni erklärt sich Spanien jedoch für zuständig, da beide ein spanisches Visum bekommen hatten. Die Folge: Im Juni wird der Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung nach Spanien angeordnet. Im September werden die beiden Syrer zunächst der Stadt Schmallenberg zugewiesen, wo sie eine Unterkunft bekommen. Im Oktober wird zum ersten Mal ein Flug nach Spanien reserviert.
Die im Amtsdeutsch genannte Rückführung am 25. November scheitert jedoch. Der Hochsauerlandkreis spricht von der „Vortäuschung eines medizinischen Notfalls“. Bei einer ärztlichen Untersuchung noch am selben Tag habe ein Krankenhaus bescheinigt, dass keine Erkrankung vorgelegen habe. Das Flugzeug startete ohne die beiden Passagiere.
Sozialleistungen in Schmallenberg auszahlen lassen
29. November: Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises bucht einen erneuten Flug nach Spanien. Jetzt überschlagen sich die Ereignisse: Ebenfalls am 29. November begeben sie sich die beiden Syrer ins Kirchenasyl.
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Hier gerät die evangelische Kirchengemeinde in Geseke im Kreis Soest in den Fokus. Wie der Kontakt zu den beiden Syrern nach Schmallenberg entstanden war, ist nicht bekannt. Eine Stellungnahme dazu lehnte Pfarrerin Kristina Ziemssen auf Nachfrage unserer Zeitung ab. Die Gemeinde ist dafür bekannt, dass sie regelmäßig Kirchenasyl anbietet. Im März 2017 war dort folgender Beschluss gefasst worden: „Das Presbyterium der Kirchengemeinde Geseke beschließt einstimmig, im Bedarfsfall Kirchenasyl zu gewähren.“ Auf der Internet-Seite befindet sich eine Liste mit knapp 50 Namen, wo es seitdem dazu gekommen ist.
Ab 25. Dezember ist Deutschland zuständig
Für die beiden Syrer, die aus Schmallenberg kamen, gilt: Am 24. Dezember - tatsächlich zufällig an Heiligabend - endet die Überstellungsfrist nach Spanien, ab dem 25. Dezember ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig.
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