Bestwig. Die Fahrt endete nach 200 Metern: kein Kennzeichen, kein Führerschein. Ein Bestwiger landete wieder vor Gericht. In Meschede gab es ein Urteil.

Immer wieder ist der Bestwiger in der Vergangenheit im Gefängnis gewesen - wegen einer Auseinandersetzung mit einem arabischen Clan auch schon mal für vier Jahre, samt Maßregelvollzug. Jetzt verspricht er im Amtsgericht Meschede, sich endgültig bessern zu wollen. Dort steht er diesmal wegen seiner Liebe zu Autos.

Nicht verkehrssicher

2020 hatte der Hartz-IV-Empfänger ein bisschen Geld übrig, davon wollte sich der 35-Jährige ein Auto kaufen: „Ich habe mich so darauf gefreut.“ Er kauft es auch - bringt aber keine Kennzeichen daran an. Bereits nach 200 Metern stoppt ihn bei der ersten Fahrt von Meschede nach Bestwig die Polizei. Autos müssen versichert sein, ansonsten ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ach übrigens: Die Polizei findet auch heraus, dass er keine Fahrerlaubnis hat. Die ist ihm entzogen worden. Verkehrssicher war der Wagen auch nicht. 14 Tage später wird er von der Polizei in Bestwig erneut mit einem Auto gestoppt - wieder ohne Kennzeichen, natürlich immer noch keine Fahrerlaubnis. Das bringt ihm den Strafprozess ein, die Führerscheinstelle hat ihm außerdem bereits für drei Jahre eine Sperre erteilt, vorher wird er nicht fahren dürfen.

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14 Vorstrafen hat der gebürtige Kasache, neben der durch die gefährliche Körperverletzung mit dem Clan auch diverse wegen Diebstählen und versuchtem Einbruch. Als er mit dem Auto von der Polizei erwischt wird, steht er obendrein unter laufender Bewährung, er ist unter Bewährungs- sowie unter Führungsaufsicht - wenn ihm ein Widerruf der Bewährung droht, müsste er wieder elf Monate ins Gefängnis. „Seit 2019 bin ich draußen aus der JVA. So lange war ich noch nie draußen“, sagt er vor Gericht. Richter Dr. Sebastian Siepe wundert sich da: „Wieso geht man dann dieses Risiko ohne Not ein, wieder ins Gefängnis zu müssen?“ Der 35-Jährige versucht es mit seiner Amphetamin- und Morphium-Abhängigkeit zu erklären: „Die Hemmschwelle ist einfach gesunken.“ Von Drogen fand die Polizei allerdings nur minimale Spuren im Blut.

Letzte Chance gewährt

Das Gericht gewährte ihm eine letzte Chance. Schließlich hat er geheiratet, er will sich um seine Familie kümmern, er bekommt einen Arbeitsplatz. Eine Gefängnisstrafe würde das alles zunichte machen. Er versicherte: „Ich will gegen die Drogen angehen. Ich will diese Zecke ziehen. Es macht mich kaputt. Es macht mein Umfeld kaputt. Dagegen kämpfe ich.“ Er wurde zu einer Geldstrafe von 1300 Euro verurteilt. Seinen Führerschein verliert er ein weiteres Jahr.