Nuttlar. In Eigeninitiative sollten Graffiti an der A 46 bei Bestwig beseitigt werden. Jetzt aber holt die Realität der Bürokratie die Freiwilligen ein.
Das Projekt „Saubere Autobahn“ an der A 46 in Nuttlar ist gescheitert. „Ich habe erst einmal resigniert“, sagt Ortsvorsteher Markus Sommer. Wie berichtet, hatte er sich eigentlich vorgenommen, die riesige Gabionenwand an der Autobahn zu säubern, auf der jetzt auch erstmals große Schmierereien aufgetaucht sind.
Hintergrund für Sommers Resignation, der eigentlich mit viel Engagement das Projekt angehen wollte: Der Teufel steckt im Detail. In diesem Fall in den haftungsrechtlichen Fragen, wenn er an der Autobahn aktiv werden würde. Von einer Fachfirma, die er um praktische Ratschläge gebeten hatte, wie man Graffiti von den Gabionensteinen entfernen könnte, ist ihm dringend davon abgeraten worden. So müsse eine zu beschichtende Fläche außen vor rückseitiger Feuchte und vor Wasserwirkungen geschützt sein. Ein Untergrund aus Zink könne nicht ordnungsgemäß gereinigt werden. Eine eventuelle Schutzschicht aus Kunststoff könne nicht beschichtet werden. Auch die Art der Steine sei unbekannt: Meist seien das Kalksteine, die ebenfalls beschichtet werden müssten, „was ebenfalls unmöglich ist“.
>>> Lesen Sie hier: Skurriler Rekord: Bierfassrollen zum Jubiläum in Nuttlar <<<
Die Autobahn GmbH des Bundes hatte Sommer grundsätzlich grünes Licht für seine Reinigungsaktion gegeben. Aber auch dazu hätte es Bedingungen gegeben: Der Bund hätte von Sommer eine schriftliche Freistellung von Haftungsansprüchen gefordert, es dürften der GmbH keine Kosten entstehen. Auch für die Ausführung gab es Anweisungen: „Für einen Anstrich ist zu beachten, dass vorab eine Oberflächenbehandlung gemäß „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ Abteilung Beton, Teil 3, Abschnitt 4 erforderlich ist, um eine gewisse Dauerhaftigkeit des Anstriches zu gewährleisten.“ Würde Sommer wiederum die Wand per Sandstrahlen reinigen, dann würde das bedeuten: „Für das Strahlen gilt die ZTV-ING, Abteilung Metallbau, Teil 4, Abschnitt 3, wonach der Korrosionsschutz der Drahtgitter wiederherzustellen ist.“
Markus Sommer lässt angesichts der nicht zu erfüllenden Vorgaben deshalb die Finger davon: „Da kannst du nur die Augen hochziehen und sagen, Deutschland… Das ist schon frustrierend.“