Meschede. Jeder hätte sich die alten Patientenakten aus der verlassenen Geisterklinik in Meschede mitnehmen können. Das leerstehende Gebäude sei für jeden zugänglich. Der Spuk ist aus, zumindest vorübergehend sind die Daten wieder sicher. Denn auf Anordnung der Behörden wurden jetzt neue Türen eingebaut.
Der Spuk ist aus, zumindest vorübergehend. Auf Anordnung der Behörden sind die zurückgebliebenen Patientenakten in der als Geisterklinik bekannt gewordenen, leer stehenden Veramed-Klinik wieder gesichert worden. „Löchrig wie ein Schweizer Käse“, so bestätigte Nils Schröder als Sprecher des NRW-Datenschutzbeauftragten, hätten Beamte das Gebäude in Beringhausen bei einer Begehung vorgefunden. Es sei für Unbefugte problemlos möglich gewesen zu den Akten zu gelangen – auch wenn der Zutritt des Gebäudes grundsätzlich verboten ist.
Neue Türen in Veramed-Klink sollen Daten schützen
Seit dem Wochenende sind neue Türen vor den Räumen eingebaut, hinter denen sich die sensiblen Ordner befinden. Das, betonte Schröder, könne aber einmal mehr nur eine Zwischenlösung sein. Denn die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Akten dort nicht sicher seien. Metalldiebe waren es offenbar, die zuletzt die Türen aufgebrochen und entwendet hatten, so dass die Unterlagen schon zum dritten Mal offen herumlagen.
Ein Runder Tisch unter Moderation des Hochsauerlandkreises soll nun eine dauerhafte Lösung bringen. Kurzfristig, erklärte Pressesprecher Martin Reuther, sollen alle Beteiligten dazu eingeladen werden, darunter auch die Stadt Meschede als zuständige Ordnungsbehörde. Das Ziel: Die Akten sollen an einem sicheren Ort untergebracht werden.
Damit soll verhindert werden, dass Unbefugte in den Unterlagen blättern. Auch unserer Zeitung wurden zuletzt Auszüge aus Terminkalendern als Kopien zugespielt. Immer wieder sind Videos und Fotos im Internet zu sehen, die in den Räumen mit den sensiblen Daten entstanden sind. Sie stammen von Menschen, die Industrieruinen und verlassene Gebäude in ihrer Freizeit erkunden – das geschieht in der Regel ohne Zerstörungen, dennoch begehen diese Neugierigen oftmals einen Hausfriedensbruch.
Zuständigkeiten um Geisterklinik sind nicht klar geregelt
30 Jahre beträgt das Einsichtsrecht von Patienten und Angehörigen in die Akten. Durch die Insolvenz der Veramed-Klinik im Jahr 2008 sind aber die Zuständigkeiten nicht vollkommen klar geregelt. Die NRW-Datenschützer sehen den Insolvenzverwalter in der Pflicht. Dessen Vertreter, Markus Wischemeyer, erklärte dagegen gestern gegenüber unser Zeitung: Gelände und Gebäude hätten nie zur Insolvenzmasse gehört – somit sei aus seiner Sicht der letzte Geschäftsführer der Klinik nun am Zug. Mit einem Abschluss des Insolvenzverfahrens rechnet Wischemeyer Mitte dieses Jahres.
In der Praxis kommt es durch die ungeklärte Rechtslage zu Problemen: So berichtete die SBL-Kreistagsfraktion von einer Angehörigen, die aktuell die Akten ihrer Mutter einsehen möchte. Sie findet aber keinen Ansprechpartner.