Meschede/Hochsauerlandkreis. Neben einem negativen Testergebnis gibt es noch weitere Optionen für Corona-Regel-Lockerungen. Was man im HSK dafür benötigt.
In Meschede und Umgebung sind die Corona-Zahlen seit nunmehr einer Woche auf niedrigem Niveau und es haben sich einige Lockerungen für Geimpfte, Getestete und Genesene ergeben. Wie Letztere ihren Status beweisen können.
Am 15. Tag nach der Zweitimpfung
Auch interessant
Für vollständig geimpfte Personen ist die Lage klar: Man muss sich für den Besuch im Einzelhandel oder der Außengastronomie nicht mehr vorab testen lassen und gilt nicht mehr als Kontaktperson bei privaten Zusammenkünften. Nachzuweisen ist das ganz einfach mit einem gültigen Impfausweis, der die Zweitimpfung vor mindestens 14 Tagen nachweist. Dazu ist der Personalausweis vorzuzeigen.
Für Genesene ist die Sache etwas komplizierter. Sie sind mit den vollständig Geimpften und in vielen Bereichen mit Negativ-Getesteten gleichgestellt, müssen jedoch anhand eines positiven PCR-Tests aus der Zeit der Erkrankung, die mindestens 28 Tage zurückliegen muss, ihren Status beweisen. Älter als sechs Monate darf das positive Ergebnis jedoch auch nicht sein, um die Lockerungen in Anspruch nehmen zu können.
Kein Immunitätsnachweis vom Kreis
Während zum Beispiel der Kreis Olpe allen genesenen Einwohnern einen Immunitätsnachweis ausstellt, weist der Hochsauerlandkreis explizit darauf hin, dass es eine solche Bescheinigung hier, wie in vielen anderen Kreisen oder Städten, nicht gibt. „Das Kreisgesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Genesene aus, die nach der derzeit geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ein negatives Testergebnis ersetzt“, heißt es von der Kreisverwaltung.
Wer sein positives Testergebnis nicht mehr findet, muss sich direkt an die Stelle wenden, wo der Abstrich stattgefunden hat bzw. an das zuständige Labor und sich erneut das damalige Ergebnis bescheinigen lassen. „Möglich ist auch der Nachweis eines positiven Testergebnisses wie zuvor beschrieben in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfstoffdosis gegen COVID-19“, so die Information des Hochsauerlandkreises.
Nachfragen bleiben aus
Laut Pressesprecher Jürgen Uhl hätten die Hochsauerländer, die von der Regelung betroffen sind, die Vorgehensweise sehr gut angenommen und verstanden, wie sich Geimpfte und Genesene mit Negativ-Getesteten gleichstellen können. „Da es sich ja nur um diejenigen handelt, die zwischen frühestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten an Covid erkrankt sind, betrifft die Genesenen-Regelung ja auch nicht all zu viele Personen im Kreis“, so Uhl. Häufige Nachfragen nach Immunitätsausweisen wie in anderen Landkreisen blieben im HSK aus.