Meschede. In Meschede sind zahlreiche Wahlplakate abgerissen und zerstört worden. Das hat Folgen für die Verursacher.
Der Staatsschutz ermittelt nach einer Reihe von Sachbeschädigungen in Meschede. Die Einheit am Polizeipräsidium Dortmund wird immer dann aktiv, wenn es sich um politische Straftaten handelt. Der Vorwurf in diesem Fall: Es sind zahlreiche Wahlplakate abgerissen und beschädigt worden, offensichtlich gezielt - denn es ist vor allem eine Partei betroffen.
Aufruf in sozialen Medien
Die Alternative für Deutschland war die erste Partei, die großflächig und massiv im Hochsauerlandkreis vor der Bundestagswahl die Laternen mit Plakaten versehen hatte. Meistens über Nacht verschwanden die Werbungen, insbesondere in Meschede und Bestwig. Zum Teil wurde in sozialen Medien auf Facebook indirekt dazu aufgerufen, die Plakate verschwinden zu lassen, „der Wind“ könne sie doch fortgeweht haben.
An der Warsteiner Straße in Meschede hat die Polizei von selbst Ermittlungen eingeleitet: Dort war einer Streife aufgefallen, dass es in der Nacht von Freitag auf Samstag, vom 13. auf den 14. August, zwischen 1 und 3.10 Uhr zu entsprechenden Sachbeschädigungen gekommen war. Mehrere AfD-Plakate und eines von der SPD wurden abgerissen, beschädigt und weggeworfen. Nach Informationen dieser Zeitung ist eine Person dabei von einem Zeugen beobachtet worden. Die Ermittlungen dauern an. Auch mindestens ein Plakat der Grünen war zuletzt an anderer Stelle in Meschede zerstört worden.
AfD besonders betroffen
Kreisweit verzeichnet die AfD einen Verlust von 76 Prozent ihrer Wahlplakate, wie sie auf Anfrage mitteilte, „wobei die Verlustrate nach der ersten Plakatierung in Meschede nahezu 100 % betrifft.“ Chats und Foren, in denen zu Zerstörungen aufgerufen worden sei, seien der Partei bekannt. „Wir behalten uns hier die Erstattung einer Strafanzeige vor“, so Kreissprecher Jürgen Antoni.
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Grundsätzlich gilt: Parteien, die zur Bundestagswahl zugelassen sind, dürfen drei Monate vor dem Termin ihre Werbung aufstellen. Dabei gibt es kein Limit bei der Anzahl der Plakate - abgesehen von den finanziellen Möglichkeiten der Bewerber. Es gelten nur wenige Ausnahmen: Vor Wahllokalen und Rathäusern beispielsweise darf nicht geworben werden wegen des Neutralitätsgebots.
Zwei Wochen nach dem Wahltermin müssen die Plakate wieder eingesammelt sein, sonst droht ein Bußgeld. Dabei haben die Behörden allerdings einen Ermessensspielraum: Es wird nämlich im Internet auch schon mehr oder weniger ernst darüber diskutiert, abgerissene Plakate missliebiger Parteien dann wieder aufzuhängen, damit die Organisationen möglicherweise Probleme bekommen.