Meschede. Der Hochsauerlandkreis hat die nächste Corona-Stufe erreicht. Diese Regeln gelten jetzt für Gastronomie, Handel und Begegnungen.

Der Hochsauerlandkreis ist in der nächsten Stufe der Corona-Lockerungen. Bedingung war, dass die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 50 geblieben ist. Somit gelten seit Mittwoch, 2. Juni, neue Regelungen für Meschede, Eslohe, Bestwig und Schmallenberg. Bedingung: Die Inzidenz steigt nicht drei Kalendertage über 50.

Für die nächste niedrige Stufe hingegen müsste die Inzidenz an fünf Werktagen unter 35 liegen - diese Entwicklung ist allerdings noch nicht in Sicht. Zwischenzeitlich war dieser Wert an einem Tag unterschritten worden.

Diese Erleichterungen gelten bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1:

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Private Veranstaltungen außen sind zulässig bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test.

Einzelhandel

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie

Außengastronomie ohne Test. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht. Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test).

Bildungsangebote außerhalb der Schule

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test.

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test, auch innen ohne Maske.

Kultur, Jahrmärkte

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig.

Sport

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen (einschließlich Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test.

Außen bis zu 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test. Innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan.

Freizeit

Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung, wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.

Beherbergung und Tourismus

Volle gastronomische Versorgung für private Gäste.

Diese Erleichterungen gelten künftig bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Bei privaten Veranstaltungen: Außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test. Partys sind erlaubt: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand.

Einzelhandel

Wegfall der Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte.

Gastronomie

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch die Innengastronomie ohne Test.

Bildungsangebote außerhalb der Schule

Ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist. Auch innen ohne Test.

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test.

Kultur, Jahrmärkte

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmustern. Ab 1. September sind dann möglich: Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept, auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test sowie Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste bis zu 1000 Besucher mit genehmigtem Konzept. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: ohne Besucherbegrenzung.

Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1000 Zuschauer mit Test, maximal 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist: Innensport ohne Test. Ab 1. September Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test.

Freizeit

Freibäder ohne Test, Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. Ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, öffnen Clubs und Diskotheken auch den Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.

Beherbergung und Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.

>>>HINTERGRUND

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.