Meschede. Zwar ist die Inzidenz im HSK wieder angestiegen, die zu erwartenden Lockerungen durch die 50er-Grenze sind aber nicht in Gefahr.

Die 7-Tage-Inzidenz rund um Meschede ist am Donnerstag, 28. Mai, so niedrig gewesen, wie zuletzt im Oktober 2020. Das Robert-Koch-Institut meldete am Donnerstag einen Wert von 34,6 für den Hochsauerlandkreis - also 34,6 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner. Diese Zahl hätte theoretisch Auswirkungen haben können, wäre die 7-Tage-Inzidenz am Freitag und Samstag nicht wieder angestiegen (42,7 laut RKI am Samstag, 29. Mai). Denn seit Freitag gilt in NRW eine aktualisierte Coronaschutzverordnung.

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Jetzt wird es drei Stufen geben: Bei Inzidenzwerten von über 100 gilt die „Bundesnotbremse“ - dann gelten nächtliche Ausgangssperren.

Darunter gelten künftig in NRW Inzidenzwerte von unter 100 bis 50,1; darunter eine neue Stufe von 50 bis 35,1; und die ebenfalls neue Stufe von 35 oder weniger - jede hat ihre eigenen Lockerungen.

Es gilt dabei: Ein Kreis rutscht in eine niedrigere Stufe, wenn der Grenzwert einer 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird - dann gelten die neuen Erleichterungen ab dem übernächsten Werktag. Umgekehrt gilt: Wird ein Grenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, dann verschärfen sich die Regeln wieder am übernächsten Werktag.

Diese Erleichterungen gelten künftig bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 35,1:

Kontakte

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Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Private Veranstaltungen außen sind zulässig bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test.

Einzelhandel

Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie

Außengastronomie ohne Test. Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht. Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test).

Bildungsangebote außerhalb der Schule

Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test.

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test, auch innen ohne Maske.

Kultur, Jahrmärkte

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test sind auch Kirmeselemente zulässig.

Sport

Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. Innen (einschließlich Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen bis zu 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, ohne Test. Innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan.

Freizeit

Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 50 liegt. Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung, wenn Landesinzidenz ebenfalls unter 50. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test.

Beherbergung und Tourismus

Volle gastronomische Versorgung für private Gäste.

Diese Erleichterungen gelten künftig bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 35:

Kontakte

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten. Bei privaten Veranstaltungen: Außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test. Partys sind erlaubt: außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand.

Einzelhandel

Wegfall der Sonderregel für über 800 Quadratmeter große Geschäfte.

Gastronomie

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist auch die Innengastronomie ohne Test.

Bildungsangebote außerhalb der Schule

Ohne Maske am festen Sitzplatz, wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist. Auch innen ohne Test.

Kinder- und Jugendarbeit

Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test.

Kultur, Jahrmärkte

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmustern. Ab 1. September sind dann möglich: Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept, auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test sowie Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste bis zu 1000 Besucher mit genehmigtem Konzept. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt: ohne Besucherbegrenzung.

Sport

Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test. Außen über 1000 Zuschauer, maximal 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1000 Zuschauer mit Test, maximal 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 ist: Innensport ohne Test. Ab 1. September Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test.

Freizeit

Freibäder ohne Test, Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test. Ab 1. September: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, öffnen Clubs und Diskotheken auch den Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept.

Beherbergung und Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.

>>>HINTERGRUND<<<

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.