Bad Fredeburg. Die ersten Urteile gegen Gäste des Hotels Ebbinghof wurden gesprochen. Das droht ihnen jetzt.

Gegen Gäste des Hotels Ebbinghof sind doch schon erste Urteile gefällt worden. Ein Verfahren wurde ausgesetzt, zwei wurden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro abgeschlossen. Fünf weitere wurden wegen eines Befangenheitsantrag gegen den Richter ausgesetzt.

Im ersten Verfahren ging es um eine Übernachtung, die im April dieses Jahres im Hotel Ebbinghof stattgefunden hatte. Da dem Richter am Amtsgericht in Bad Fredeburg zu wenig Tatnachweise vorlagen, wurde das Verfahren eingestellt.

Mehrere Hotelgäste zu Geldbußen verurteilt

Die zweite Beschuldigte wurde wegen des Ansammlungsverbots zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt, denn sie hatte im April mit mehreren Menschen zusammen vor dem Hotel Ebbinghof gestanden. Das war damals wegen der Corona-Schutzverordnung untersagt.

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Im dritten Verfahren ging es dann wieder um eine Hotelübernachtung. Hier glaubte der Richter nicht, dass der Beschuldigte aus dienstlichen Gründen übernachtet hatte, denn der Gast wohnt nur vier Kilometer vom Hotel Ebbinghof entfernt. Auch er muss ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro zahlen.

Anwalt in Politik bekannt

Nach der dritten Urteilsverkündung stellten dann die Anwälte einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter, da dieser Worte wie „Reichsbürger“ und „Querdenker“ verwendet hatte. Einer der Anwälte ist bekannt als Spitzenkandidat der Partei „Die Basis“, die sich im Umfeld der Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen gegründet wurde. Sie gilt zum Teil als politischer Arm der „Querdenker“-Bewegung.

In den weiteren Verfahren drohen den Betroffenen ebenfalls Bußgelder. Das Gericht oder die Ordnungsbehörden können dabei auch abweichen vom festgelegten Katalog. Diese Beträge können bis zu 25.000 Euro betragen.