Bad Fredeburg. Acht Gäste, die im April das Hotel Ebbinghof besucht hatten, standen jetzt vor Gericht in Bad Fredeburg. Darum wurden einige Verfahren verschoben.
Trubel vor dem Amtsgericht in Bad Fredeburg. Der Grund: Acht Verfahren gegen Gäste, die im April das Hotel Ebbinghof besucht hatten - während des Lockdowns. Damals hatte die Inhaberin angekündigt, trotz der Corona-Schutzmaßnahmen zu öffnen.
In der Folge war ein Großaufgebot von Polizei und Ordnungsamt erschienen. Auch in den Medien hatte dieser Schritt große Aufmerksamkeit erfahren. Übernachtungen waren zu diesem Zeitpunkt nur aus beruflichen, medizinischen oder sozial-ethnischen Gründen erlaubt. Entsprechend waren mehrere Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße eingeleitet worden. Gegen acht Personen sollte jetzt am Amtsgericht verhandelt werden. Doch dazu kam es nicht.
>>> Lesen Sie auch: Ordnungsamt prüft alle Übernachtungsgründe <<<<<
Im Internet kursieren auf Seiten, die von Kreisen der Querdenker frequentiert werden, mehrere Videos vom Verhandlungstag, auf denen die Anwälte der Beschuldigten zu sehen sind. In einer fast vierstündigen Aufnahme schildern sie ihre Sichtweise. Außerdem sind mehrere Personen auf den Aufnahmen vor dem Amtsgericht zu sehen, die sich vor und nach der Verhandlung mit den Anwälten austauschten. Nach dem Termin geben sich die Personen triumphierend, sie grinsen in die Kamera.
Antrag auf Befangenheit des Richters
Der Grund: Die Anwälte hatten einen Antrag auf Befangenheit des Richters gestellt. Anlass war ein Verfahren, in dem um eine Übernachtung ging. Der Beschuldigte hatte angegeben, aus dienstlichen Gründen im Hotel Ebbinghof übernachtet zu haben. Für den Richter gab es zu wenig Beweise dafür. In der Begründung fiel der Begriff „Reichsbürger“ - daraufhin stellten die Anwälte den Befangenheitsantrag. Diese Verhandlung und vier weitere Verfahren wurden daraufhin vertagt. Eine Befangenheit muss zunächst von einem anderen Richter überprüft werden.
Im April hatte die Eröffnung des Hotels Ebbinghof große Wellen geschlagen. Damals waren auch Familien mit Kindern ins Hotel gekommen und bei allen Gästen musste kontrolliert werden, aus welchen Gründen sie verreist sind. Die Behörden verlangten im Anschluss eine Übermittlung der Daten.
>>> Lesen Sie auch: Corona-Protest: Ebbinghof will Hotel öffnen<<<<<
Damals teilten Ordnungsamt und Polizei schon mit, dass „szenebekannte Gesichter“, die schon bei anderen Aktionen und Protesten gegen die Corona-Schutzverordnung aufgetreten waren, vor Ort gewesen seien. Ziel der Hotelöffnung: Es sollte ein Zeichen in der Corona-Pandemie gesetzt werden: „Die Maßnahmen sind rational und nicht nachvollziehbar, hieß es damals von der Hotelleitung. Insgesamt waren 13 bis 15 Zimmer an besagtem Tag im April letzten Jahres besetzt. Wann die Verfahren neu terminiert werden, steht noch nicht fest
Weitere Informationen
Die coronabedingten Ordnungswidrigkeitsverfahren, die am Amtsgericht in Bad Fredeburg verhandelt werden, können mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden.
Am Dienstag, 5. Oktober werden erneut vier Verfahren am Amtsgericht verhandelt. Dabei handelt es sich ebenfalls um Corona-Verstöße im Hotel Ebbinghof.
Insgesamt liegen dem Amtsgericht in Bad Fredeburg 36 Ordnungswridrigkeitsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Hotel Ebbinghof getätigt wurden, vor.