Menden. Die vorgezogene Bundestagswahl sorgt für einen engen Fahrplan im Rathaus. Für die Briefwahl muss man sich diesmal wirklich sputen.
An vielen Stellen hängen in Menden bereits die Wahlplakate aus, im Internet läuft der Wahlkampf längst auf Hochtouren, und mit dem CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz soll der Favorit auf den Chefsessel der Republik in Kürze auch in der Hüingser Schützenhalle zu Gast sein: Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar wirft auch im Mendener Rathaus längst ihre Schatten voraus. Dabei ist der Fahrplan bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar, mit Terminen eng gesteckt.
Auch interessant
Wahlberechtigt: Alle ab 18, die deutsche Staatsbürger sind
Bereits am vergangenen Montag ist das Mendener Wählerverzeichnis aufgebaut worden. Bekanntlich ist wahlberechtigt, wer am Wahltag 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist. Das sind in Menden etwa 40.000 Menschen. Anders als bei Europa- oder Kommunalwahlen sind die Alters- und Nationalitätsgrenzen bei der Bundestagswahl enger begrenzt. Im Augenblick werden die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und bis zum 21. Januar versendet. Spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl müssen die Wahlberechtigten über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis benachrichtigt worden sein.
Wählerverzeichnis wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt
Wahlberechtigte, die fristgerecht eine Benachrichtigung erhalten, können davon ausgehen, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer dagegen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit der Stadt Menden in Verbindung setzen und klären, ob man ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Vom 3. bis 7. Februar kann man das auch selber überprüfen, denn in dieser Zeit wird das Wählerverzeichnis im neuen Rathaus öffentlich ausgelegt.
Grundsätzlich könnte damit zeitgleich auch das Schreiben der Wahlscheine beginnen, berichtet Stadt Pressesprecherin Vanessa Wittenburg auf Anfrage der WP. „Doch tatsächlich kann die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach dem Druck und der Lieferung der Stimmzettel erfolgen.“ Auf den Wahlbenachrichtigungen erscheine daher der Zusatz, dass die Briefwahlmöglichkeit voraussichtlich erst ab dem 7. Februar möglich sein wird.
Auch interessant
Beliebte Briefwahl im Ratssaal erst ab dem 10. Februar möglich
Die immer beliebtere Briefwahl vor Ort im neuen Ratssaal ist daher frühestens ab dem 10. Februar möglich. Es bleiben dafür keine zwei Wochen vor dem großen Urnengang. In dieser Zeit können alle Wahlberechtigten, die am 23. Februar verhindert sind, in den aufgebauten Kabinen ihre Stimme abgeben und den Wahlzettel im verschlossenen Umschlag in die bereitstehende Wahlurne werfen. Zu wählen sind mit der Erststimme der jeweilige Kandidat oder die Kandidatin im Wahlbezirk, mit der Zweitstimme die favorisierte Partei. Und das kann sich, wie vorangegangene Wahlen gezeigt haben, durchaus unterscheiden.
Hier die Termine im Überblick:
11. bis 12. Januar: Abschluss Wählerverzeichnis
Ab 13. Januar: Druck der Wahlbenachrichtigung.
Bis zum 21. Januar: Versand der Wahlbenachrichtigung.
Ab 13. Januar: Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Ab 7. Februar: Lieferung der Stimmzettel und Versand der Briefwahlunterlagen.
Vom 3. bis 7. Februar: Auslegung des Wählerverzeichnisses im neuen Rathaus.
Bis spätestens 21. Februar, 15 Uhr: Beantragung der Briefwahlunterlagen
Bis spätestens 23. Februar (Wahltag), 18 Uhr: Eingang der Briefwahlunterlagen im Rathaus.