Menden. Stadtrat steht vor wichtiger Entscheidung. Nicht jeder Hausbesitzer muss mehr bezahlen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Auf die etwa 28.000 Haus- und Grundbesitzer in Menden kommen im Januar erhebliche Veränderungen bei der Berechnung der Grundsteuer B zu. Denn ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf der Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze der Städte und Gemeinden erhoben. Was kommt damit jetzt auf die Haus- und Grundbesitzer in Menden zu? Wer zahlt mehr, wer zahlt weniger? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Hebesatz überhaupt? Der Grundsteuer-Hebesatz ist einer von zwei Werten, mit denen in aller Regel errechnet wird, was Eigentümer für Haus und Grund an Steuern zu berappen haben. Der zweite Faktor ist der Einheitswert eines Grundstücks. Nimmt man diesen Einheitswert mit dem Hebesatz mal, kann man die eigene Steuerhöhe ausrechnen.

Was ist die Grundsteuer B? Für Haus- und Grundbesitzer ist die Grundsteuer B entscheidend. Die Grundsteuer A wird nur für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben, und auch dieser Satz soll von 250 auf 291 Punkte angehoben werden. Der aktuelle Satz der Grundsteuer B für Menden liegt heute bei 595 Punkten. Das bedeutet, dass der vom Finanzamt festgelegte Einheitswert des Grundstücks mit 5,95 malzunehmen ist. Zum eigenen Einheitswert dürfte fast jeder Haus- und Grundbesitzer in Menden in diesem Jahr Post vom Finanzamt bekommen haben. Denn es gab nach 60 Jahren erstmals eine vieldiskutierte Neubewertung, an der ebenfalls alle teilnehmen mussten.

Warum wird die Grundsteuer B jetzt erhöht? Weil diese Neubewertung der Häuser und Grundstücke durch das Finanzamt oftmals niedrigere Einheitswerte als vorher ergeben hat. Bliebe der Hebesatz jetzt gleich, dann würden Stadtkämmerer Uwe Siemonsmeier laut seinen Berechnungen etwa drei Millionen Euro an Einnahmen fehlen. Um das auszugleichen, soll jetzt auch in Menden der Hebesatz steigen, also der Multiplikator.

Warum sind die Einheitswerte im Schnitt gesunken? Weil Grundstücke und Gebäude nach bestimmten Kriterien bewertet werden. Diese Kriterien stammten aber noch aus dem Jahr 1964. Das bedeutet, dass zum Beispiel die wertsteigernde Dämmung eines Hauses oder eine Wärmepumpe darin gar nicht vorkommen. Dafür sorgte aber eine Zentralheizung, die heute fast alle haben, damals noch zu einer Einstufung als höherer Standard. Die Berechnungsgrundlage für den Einheitswert war aus der Zeit gefallen und an vielen Stellen so ungerecht, dass das Bundesverfassungsgericht die Aktualisierung beschlossen und angewiesen hat.

Wie soll der neue Hebesatz in Menden aussehen? Der Hebesatz für bewohnte wie für unbewohnte Grundstücke in Menden liegt heute noch bei 595 Punkten. Laut der Beschlussvorlage von Stadtkämmerer Uwe Siemonsmeier soll dieser Satz ab Januar auf 713 Punkte für Wohngrundstücke und 1227 Punkte für Nichtwohngrundstücke steigen. Letztere sind Grundstücke, auf denen gar keine oder keine benutzbaren Gebäude stehen. Mit der Erhöhung würde die Drei-Millionen-Lücke im Stadthaushalt, die durch die Reform entsteht, wieder gefüllt. Anfang 2024 stand noch in Rede, dass die Grundsteuer B steigen sollte, um ein Minus im allgemeinen Etat auszugleichen. Das lehnte der Stadtrat ab.

Warum soll es eine Unterscheidung zwischen bewohnten und nichtbewohnten Grundstücken geben? Wenn der Stadtrat das so beschließt, dann gäbe es diese Differenzierung tatsächlich zum ersten Mal. Bliebe der neue Gewerbesteuer-Hebesatz dagegen für alle gleich, läge er bei 832 Punkten. Die Unterscheidung kommt daher, dass Nichtwohngebäude bisher immer so besteuert wurden, als wären sie noch neu und als gäbe es gar keine Abschreibung. Deshalb sind sie im Einheitswert jetzt noch viel tiefer gefallen als die Wohngrundstücke. Ohne die Unterscheidung würden die Besitzer von Wohngrundstücken das dann mit auffangen. Ihr Hebesatz läge in Menden dann bei 832 statt 713 Punkten.

Zahlen jetzt alle automatisch mehr? Das ist laut Siemonsmeier so wie bei der Frage an Radio Eriwan: Im Prinzip nein. Denn der neue Hebesatz sei so berechnet, dass die Stadt insgesamt keine Mehreinnahmen in der Kasse hat. Was die neuen Faktoren beim Malnehmen für jeden Einzelnen bedeuten, ist aber sehr unterschiedlich. Bei einem höheren Einheitswert des eigenen Grundstücks und Gebäudes kommt mit dem höheren Hebesatz auch mehr an Steuern heraus. Bei niedrigerem Einheitswert kann es trotz des höheren Multiplikators unterm Strich weniger sein als bisher.

Welches Geld würde dem Stadthaushalt fehlen? Ohne Hebesatz-Anpassung fehlte zum Beispiel das Geld, das all diejenigen weniger bezahlen, denen ihre Zentralheizung jetzt eben nicht mehr wertsteigernd angerechnet wird wie seit 1964. Ihr Einheitswert fällt also in diesem Punkt, alle zahlen dafür künftig weniger. Außerdem fehlten die höheren Steuereinnahmen, die durch Wertsteigerungen der Grundstücke anfallen, etwa durch eine energetische Sanierung des darauf stehenden Hauses.

Werden umweltbewusste Eigentümer damit bestraft? Tatsächlich wird der Wert zum Beispiel von Niedrigenergiehäusern jetzt höher angesetzt, und entsprechend mehr ist dafür künftig auch an Grundsteuer B zu zahlen. Aber: Besteuert wird immer der Wert des bewohnten Grundstücks. Und dabei verhält es sich ähnlich wie bei der Höhe eines Gehalts. Auch da gilt das Prinzip: Wer mehr verdient, zahlt mehr Steuern.

Wie stelle ich fest, ob ich mehr oder weniger zahle? Entweder man rechnet es anhand des Hebesatzes aus, den der Stadtrat in Kürze beschließt, und rechnet Einheitswert mal Hebesatz (mit dem Komma hinter der ersten Ziffer). Oder man wartet den nächsten Bescheid der Stadt im Januar ab. Der muss nach den neuen Sätzen berechnet sein. Der Vergleich mit der Post aus dem Vorjahr zeigt dann, wie man abgeschnitten hat.