Menden. Die Stadt Menden hat für den Bereich Leitmecke und Bürgermeister-Rau-Straße eine neue Regelung getroffen. Wo jetzt noch geparkt werden darf.

Im Bereich Leitmecke/Bürgermeister-Rau-Straße in Menden gilt ab sofort ein eingeschränktes Halteverbot. Das teilt die Stadt Menden mit.

Verkehrsschilder weisen darauf hin, dass in dieser Zone nur das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Demnach können Verkehrsteilnehmer ab sofort nur noch an den ausgezeichneten Parkflächen auf dem Parkplatz an der Leitmecke parken.

Auch interessant

Straßen müssen immer eine Restbreite von 3,05 Meter aufweisen

Hintergrund sei, dass Straßen immer eine Restbreite von 3,05 Meter aufweisen müssen, auch wenn dort Fahrzeuge parken, erklärt die Stadtverwaltung. Auf diese Weise könne gewährleistet werden, dass zum Beispiel auch Rettungsfahrzeuge diese Straßen problemlos passieren können. Da der Zugang zum Freibad und auch dem angrenzenden Waldgebiet in Notfällen jederzeit möglich sein muss, ist jetzt seitens der Stadt Menden eine eindeutige Regelung getroffen worden: „So haben Anlieger Gewissheit, wo sie parken dürfen und müssen sich keine Gedanken machen, ob die Fahrbahn neben ihrem parkenden Fahrzeug breit genug ist.“