Menden. Zwei Jahre Zeit sollen Besitzer von Schottergärten für die Umgestaltung von Grau in Grün erhalten. Mögliche Sanktionen noch unklar.

Zwei Jahre haben Besitzer von Schottergärten in Menden jetzt Zeit, ihre grauen Vorgärten wieder in grüne Oasen umzugestalten. In dieser Zeit sollen sie den Boden von Plastikplanen und Steinwüsten befreien, die das Versickern von Regenwasser verhindern. Nach Ablauf der Frist kann die Stadt anordnen, dass aus einem grauen Garten wieder ein grüner werden muss. Das haben die Politikerinnen und Politiker im Mendener Ausschuss für Planen und Bauen in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig empfohlen. Zudem soll die Stadt Menden mit dem Flyer „Blühende Vorgärten – Alternative zu Schottergärten“ die Bevölkerung und insbesondere Bauherren über die rechtliche Situation informieren.

Thomas Thiesmann

„Wie soll die Stadt denn überhaupt auf Schottergärten aufmerksam werden?“

Thomas Thiesmann

Vorstoß geht auf die neue NRW-Landesbauordnung zurück

Bekanntlich hat eine Novelle der NRW-Landesbauordnung Schottergärten und Kunstrasenflächen grundsätzlich für unzulässig erklärt. Alle Städte und Gemeinden sollen demnach noch 2024 private Grundstücksbesitzer zum Rückbau auffordern. In Menden will man es zuvor aber mit viel Information und Werbung für naturnahe Gärten versuchen. So stehen im Flyer ausdrücklich auch Tipps für pflegeleichte Gärten. Denn manche Hausbesitzer haben die Steingärten angelegt, weil sie sich die grüne Gartenpflege nicht mehr antun können oder wollen.

Flyer soll „Verständnis für die Aufforderung zur Umgestaltung untermauern“

Weil der Garten-Flyer künftig auch jeder Baugenehmigung beigefügt wird, werden angehende Häuslebauer frühzeitig informiert und können ihre Gärten entsprechend den Vorschriften planen und gestalten. Weiter soll der Flyer gezielt den Besitzern bestehender Schottergärten an die Hand gegeben werden, „um das Verständnis für die Aufforderung zur Umgestaltung des Schottergartens zu untermauern“, heißt es in dem einstimmig gefassten Beschluss, den der Stadtrat noch genehmigen muss.

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In der Bauausschusssitzung wurde allerdings auch deutlich, was noch nicht endgültig geklärt ist. So fragte Thomas Thiesmann (Die Linke): „Wie soll die Stadt denn überhaupt auf Schottergärten aufmerksam werden?“ Und welche Sanktionsmöglichkeiten die Verwaltung bei uneinsichtigen Schotter-Fans an die Hand bekommen soll. Es könne doch bestimmt nicht sein, dass das Mendener Ordnungsamt demnächst stadtweit Kontrollfahrten entlang der Mendener Vorgärten durchführe.

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Bußgeldkatalog für Uneinsichtige? Mögliche Strafen bleiben noch offen

Die vorsichtige Antwort der Verwaltung: Das wohl eher nicht. Man werde aber Hinweisen aus der Bevölkerung nachgehen. Ob es einen Bußgeldkatalog dazu geben werde und wie dieser aussehen könnte, sei noch nicht entschieden. Somit bleibt als vorläufiges Fazit: Das Schotterverbot mit Zwei-Jahres-Frist wird in Kürze kommen, Besitzer von Schottergärten bleiben aber auch nach Ablauf der zweijährigen Umbaufrist unbehelligt, solange ihre Nachbarn sie nicht dem Ordnungsamt melden, im Zweifel über die neue Beschwerde-App. Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Im kommenden Herbst soll die Stadtverwaltung der Politik zunächst einen mündlichen Bericht über ihre ersten Erfahrungen mit dem Schottergarten-Verbot liefern.