Menden/Balve/Fröndenberg. Gesetzesänderung macht es möglich: Auch Städte wie Menden können mit Partnern selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen.

Diese Nachricht dürfte in vielen kleinen Städten für große Freude sorgen: Laut einer Information des Städte- und Gemeindebundes NRW dürfen sie zukünftig auch selbst Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Möglich macht das eine Neuregelung im Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG). Die Leiterin des Mendener Ordnungsamtes Manuela Schmidt informierte die Lokalpolitik im zuständigen Fachausschuss, dass die Info des Städte- und Gemeindebundes am Montag bei der Stadt Menden eingegangen sei.

60.000-Einwohner-Grenze wird aufgeweicht

Bislang darf Menden keine eigenen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. In Städten mit weniger als 60.000 Einwohnern ist dies alleinige Aufgabe der Polizei und des jeweils zuständigen Kreises. Iserlohn beispielsweise kann mit mehr als 90.000 Einwohnern schon längst selbst Raser blitzen. In kleineren Städten soll das durch einen Trick möglich werden, bei dem die 60.000-Einwohner-Grenze erhalten bleibt. Eine Stadt wie Menden (52.485 Einwohner, Stand 31.12.2022) soll gemeinsam mit einer oder mehreren Partnern diese Grenze knacken und müsste die Kontrollen dann in Kooperation organisieren.

Manuela Schmidt brachte in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit und Ordnung (ÖSOF) am Mittwochabend beispielsweise Hemer (34.024 Einwohner) ins Spiel. Denkbar wäre aber auch eine Zusammenarbeit mit Balve (11.143 Einwohner). Eine Kooperation zwischen Hemer und Balve allein würde beiden Städten dagegen nicht zum Überspringen der 60.000er-Marke genügen.

„Ich persönlich würde das sehr begrüßen, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit an den Schulen.“

Manuela Schmidt
Leiterin des Ordnungsamtes Menden

Peter Holterhöfer (FDP) fragte, ob auch Kooperationen über Kreisgrenzen hinweg möglich seien. „Sie denken sicher an Fröndenberg. Tatsächlich müssen wir uns da auch selbst erst noch informieren“, konnte Manuela Schmidt zunächst keine Antwort geben. Sie machte aber keinen Hehl daraus, dass sie sich über die Ankündigung freut. „Ich persönlich würde das sehr begrüßen, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit an den Schulen“, sagte sie.

Kontrolltafeln zeigen Fahrerinnen und Fahrern, ob sie zu schnell sind – hier an der Mendener Straße in Lendringsen. Verstöße kann die Stadt Menden damit aber nicht sanktionieren.
Kontrolltafeln zeigen Fahrerinnen und Fahrern, ob sie zu schnell sind – hier an der Mendener Straße in Lendringsen. Verstöße kann die Stadt Menden damit aber nicht sanktionieren. © WP | Dirk Becker

Bislang hat die Stadt Menden mit ihren Kontrolltafeln und Seitenradar zwar Geschwindigkeiten gemessen, konnte Verstöße aber nicht sanktionieren. Smileys wiesen Autofahrerinnen und -fahrer darauf hin, ob sie zu schnell unterwegs sind und animierten sie gegebenenfalls zum Bremsen. Die Seitenradarmessungen dienen der Stadt vor allem dazu, sich einen Überblick zu verschaffen, wo wie schnell gefahren wird, um zum Beispiel die Einführung von Tempolimits zu prüfen.

Die Rahmenbedingungen für eine solche Kooperation müssten noch konkret vereinbart. Wo wird wie oft geblitzt, wer bezahlt das eingesetzte Personal und wer kassiert die Bußgelder? Das sind Fragen, die geklärt werden müssen. In jedem Fall käme es kleineren Kommunen entgegen, sich auch die Kosten für die Anschaffung der Messgeräte und deren Wartung teilen zu können.

Kleine Städte können Verstöße selbst sanktionieren

Der Städte- und Gemeindebund kämpft schon lange dafür, kleineren Städten in Nordrhein-Westfalen das selbstständige Blitzen zu ermöglichen. Manuela Schmidt erinnerte daran, dass dieser Wunsch auch in Menden schon mehrfach laut geworden und darüber diskutiert worden sei. Es fehlte allein die Handhabe. Das ändert sich durch die Änderung des OBG.

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Bis tatsächlich die ersten Raser in Menden von der Stadt selbst geblitzt werden, dürfte dennoch einige Zeit vergehen, denn die entsprechenden Messgeräte müssen erst angeschafft werden. Zudem kommt auf die Hersteller mit der Ankündigung sicher eine größere Auftragsflut zu, denn viele Kommunen mit weniger als 60.000 Einwohnern sind stark daran interessiert, selbst zu blitzen. Sie verweisen insbesondere auf wiederkehrende Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über zu hohe Geschwindigkeiten in Wohngebieten und an Stellen wie Schulen oder Kindergärten beklagen. Auf solche Hinweise könnten die Städte besser eingehen – ohne lange Umwege über den Kreis und die Polizei. Und dann Verstöße auch entsprechend des geltenden Bußgeldkatalogs auch sanktionieren.