Menden. Eine Mitteilung der Stadtverwaltung weckt bei Umzugsgegnern neue Hoffnungen: Geschlossener Mietvertrag erlaubt auch andere Nutzung.

Für die Stadtverwaltung ist die Sache klar – und für große Teile der Politik auch: Wenn das Geschäftshaus am Nordwall fertiggestellt ist, dann zieht dort unter anderem die Dorte-Hilleke-Bücherei ein. Gegner des Umzugs der städtischen Bibliothek aus dem Alten Rathaus bemängeln aber schon länger, dass die bislang gefassten politischen Beschlüsse das gar nicht hergeben. Bürgermeister Dr. Roland Schröder kündigte im Mai dieses Jahres an, die Rechtmäßigkeit juristisch prüfen zu lassen.

Die Stadtverwaltung erklärte bislang – so auch in einer turbulenten Bürgerversammlung auf der Wilhelmshöhe –, dass die Beschlusslage reiche. Sie verwies insbesondere auf das im Kulturausschuss einstimmig verabschiedete Bibliothekskonzept und auf den Ratsbeschluss, einen Mietvertrag mit der Geschäftshaus Küster GmbH. Darin, so erklärte es Bürgermeister Dr. Roland Schröder mehrfach, sei die Einrichtung der Stadtbücherei als Mietzweck vorgegeben. Der Vertrag selbst ist nicht öffentlich.

Die Umzugsgegner um Dr. Alexander Zibis haben immer wieder deutlich gemacht, dass sie dies nicht für ausreichend halten. Zibis forderte vehement einen Ratsbeschluss, mit dem der Umzug transparent besiegelt wird – oder eben nicht. Die Stadtverwaltung lehnte das stets ab. Nachdem die FDP-Fraktion am 13. Mai einen Antrag gestellt hat, den Mietvertrag in seinen Grundzügen öffentlich zu machen, reagiert die Stadt Menden nun mit einer Mitteilung an den Haupt- und Finanzausschuss, der an diesem Dienstag (11. Juni) um 17 Uhr öffentlich im Ratssaal tagt.

Stadt Menden gibt Details zum Mietzweck preis

Der Inhalt überrascht durchaus. Der Rat habe die Verwaltung beauftragt, einen Mietvertrag zu schließen mit dem Mietzweck „Die Vermietung erfolgt zum Betrieb der städtischen Bücherei sowie zur Nutzung als Verwaltungsräume“. Das sei am 19. September 2023 so geschehen. Die Formulierung legt den Schluss nahe, dass neben dem Büchereibetrieb eben auch andere Nutzungen möglich sind. Die Formulierung könnte aber auch so verstanden werden, dass es zusätzlich zum Betrieb der Stadtbücherei weitere Nutzungen geben darf.

In jedem Fall weckt die von Bürgermeister Schröder gezeichnete Mitteilung bei den Büchereigegnern neue Hoffnungen. So erklärt Zibis: „Zum ersten Mal wird hiermit von ihm (Schröder, Anm. d. Red.) eingeräumt, dass auch eine ,Nutzung als Verwaltungsräume‘ möglich ist. Dann haben wahrscheinlich auch die Ratsmitglieder Recht, die dem Stadtoberhaupt seit Längerem entgegenhalten, dass in der entsprechenden Passage des Vertrags stehe: ,Der Mietzweck ist weit gefasst. Der Mieter kann das Objekt zu sämtlichen Zwecken der Vermietung nutzen.‘“

In der Mitteilung erklärt die Stadtverwaltung zudem, dass mit der Geschäftshaus Küster GmbH ein Grundriss erarbeitet worden sei, der die Nutzung der Räume als Stadtbücherei ermöglicht. Die Umzugskritiker verweisen darauf, dass die Umsetzung des Bibliothekskonzeptes mit dem Titel „Stadtbücherei Menden 2027 – Wohlfühlort für Inspiration, Kreativität, Integration und Bildung“ auch im Alten Rathaus möglich sei. Der Kulturausschuss hat am 20. Juni gegen die Stimmen von FDP und AfD und bei Enthaltung der USF/UWG-Fraktion allerdings den Umzug zum Nordwall empfohlen.

Klarstellender Beschluss scheint denkbar

In der Regel wird in politischen Sitzungen keine Diskussion zu Mitteilungen durchgeführt. Es scheint aber mehr denn je denkbar, dass es aus Reihen der Politik eine Initiative geben könnte, doch noch einen klarstellenden Ratsbeschluss zu fassen. Bleiben alle Fraktionen bei ihren bislang vertretenen Positinen, wäre der geplante Umzug der Dorte-Hilleke-Bücherei aber nicht in ernster Gefahr.