Menden. Derzeit läuft die Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen: die Pläne des Gesundheitsministeriums und was das Krankenhaus dazu sagt.

Die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen hält für das Mendener St.-Vincenz-Krankenhaus Überraschungen bereit. Das sind die Pläne.

Vier Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung

Derzeit läuft die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. Kürzlich ist das Mendener Krankenhaus – wie alle anderen Krankenhäuser in NRW auch – darüber informiert worden, wie das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium die Anträge der Krankenhäuser zu vier so genannten Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung bewertet. „Damit werden sie über die Pläne des Gesundheitsministeriums informiert, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus diese Leistungsgruppen (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) künftig erbringen soll“, heißt es vom Gesundheitsministerium.

Das St.-Vincenz-Krankenhaus in Menden.
Das St.-Vincenz-Krankenhaus in Menden. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Services | Hans Blossey

Für den Bereich Allgemeine Innere Medizin beispielsweise liegen die Vorschläge des Krankenhauses und des Gesundheitsministeriums nicht allzu weit auseinander, in der Allgemeinen Chirurgie ist die Differenz ein bisschen größer, doch vor allem in der Geriatrie gehen die Vorstellungen weit auseinander. Während das Krankenhaus als gewünschte Fallzahlen für die Geriatrie 1000 angibt, hält das Ministerium nur 546 für sinnvoll.

Insgesamt eine deutliche Überzeichnung

In der Leistungsgruppe Geriatrie liege auf der Planungsebene „insgesamt eine deutliche Überzeichnung durch die beantragenden Krankenhäuser vor“, erklärt Birgit Szymczak vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. „In Anbetracht des demographischen Wandels und der insgesamt hohen Zeichnungsquote der beteiligten Krankenhäuser, wurde insgesamt über den prognostizierten Bedarf hinaus unter allen Krankenhäusern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen, verteilt.“

Bereits jetzt höhere Fallzahlen

Die aktuelle Mitteilung des Ministeriums indes macht den Krankenhausverantwortlichen keine Sorgen, wie Christian Bers, Leiter Unternehmenskommunikation und Marketing der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis, erklärt. Denn das Mendener Krankenhaus habe bereits „jetzt schon höhere Fallzahlen als die uns Zugeordneten“. Die Geriatrie in Menden werde „sehr gut genutzt“.

Daher wären wir verwundert, wenn man nun von diesem ursprünglichen Plan abweichen würde.
Christian Bers - Leiter Unternehmenskommunikation und Marketing der Katholischen Kliniken im Märkischen Kreis

Im nördlichen Märkischen Kreis gebe es nur zwei Geriatrische Abteilungen (Menden und Iserlohn). „Das sind auch die einzigen, die sich der Strukturprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen unterzogen und auch bestanden haben“, erklärt Christian Bers. „Nebenbei bemerkt sind die Anforderungen bei diesen Strukturprüfungen sehr hoch! Demnach dürfen und können auch nur das Bethanien und das St.-Vincenz-Krankenhaus diese Leistungen auch erbringen.“ Darüber hinaus sei das Mendener Krankenhaus „das einzige mit einem zertifizierten Alterstraumatologiezentrum (ATZ) – was unter anderem ein wichtiges Argument wäre. Wir sehen damit auch die Versorgung für unsere Region als absolut ausreichend an.“ Das Medizinische Konzept sei im Rahmen der Zusammenlegung mit dem Bethanien-Krankenhaus der Bezirksregierung und dem Gesundheitsministerium vorgelegt und genehmigt worden: „Daher wären wir verwundert, wenn man nun von diesem ursprünglichen Plan abweichen würde.“

Blick auf das Mendener Krankenhaus (im Vordergrund das Mendener Ärztehaus).
Blick auf das Mendener Krankenhaus (im Vordergrund das Mendener Ärztehaus). © WP Menden | Corinna Schutzeichel

Und selbst wenn das Ministerium letztendlich weniger Patienten genehmigen als das Krankenhaus in dem Bereich behandeln würde, sieht Christian Bers dies entspannt. Zwar seien die Auswirkungen zurzeit noch unklar und nicht eindeutig geklärt, das Krankenhaus gehe aber davon aus, „dass es wahrscheinlich keine Sanktionen bei Mehrbehandlung gibt“.

Stellungnahme bis Ende Juni 2024

Die Beteiligten haben im Rahmen der Anhörung nun bis Ende Juni 2024 Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Das Ministerium will diese Stellungnahmen dann nach den Sommerferien prüfen und bei der Entscheidungsfindung berücksichtigen. Die endgültige Entscheidung fällt laut Gesundheitsministerium bis Ende des Jahres.

Bis zu 60 weitere Leistungsgruppen zur Krankenhausplanung

Darüber hinaus sollen in Kürze Informationen zu 60 weiteren Leistungsgruppen zur Krankenhausplanung folgen. „Dort wird es zu teilweise sehr deutlichen Konzentrationen kommen müssen, beispielsweise bei komplexen Krebsbehandlungen“, heißt es vom Gesundheitsministerium. „Die Neugestaltung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen befindet sich in der entscheidenden Phase“, heißt es in einer Presseerklärung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Bis Ende des Jahres sollen alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide und damit Planungssicherheit darüber haben, wie sie sich zukünftig ausrichten können.“