Menden. Wegen vieler Anwohner-Beschwerden über Raser fragt Wolfgang Exler (CDU) nun nach einem stadteigenen Blitzer. Doch wird der erlaubt?

Sollte die Stadt Menden einen eigenen Radarwagen für Tempo-Kontrollen anschaffen? Diese Frage stellte jüngst der Mendener CDU-Politiker Wolfgang Exler, von Beruf Polizeibeamter, im städtischen Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Exler begründete seinen Prüf-Antrag an die Stadtverwaltung damit, dass nicht nur Mitglieder seiner Fraktion beständig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern aus dem ganzen Stadtgebiet über die Raserei vor deren Haustür erhielten. „Ob in Tempo-30-Zonen oder sonstwo in der Stadt: Die vorhandenen Fahrzeuge können den geforderten Kontrollbedarf von 15 MK-Kommunen nicht zeitnah abdecken. Auch bei uns wird die Einhaltung der Geschwindigkeit einfach zu selten kontrolliert“, begründete Exler seinen Vorstoß auf Nachfrage der WP.

Bisher dürfen in Menden nur Polizei und Märkischer Kreis aus Radarwagen blitzen

Wobei auch ihm klar sei, dass in Landkreisen in NRW bisher nur die Polizei, der Landkreis selbst und „große kreisangehörige Städte“ die Blitzer-Fahrzeuge betreiben dürften. Eine „große kreisangehörige Stadt“ beginnt bei 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Menden gilt mit rund 53.000 Einwohnern daher nur als MK-Mittelstadt. Und kleine oder mittelgroße Kommunen dürfen bislang landesweit nicht selber blitzen.

Auch kleinere Kommunen wollen eine höhere Kontrolldichte

Allerdings gibt es dagegen inzwischen eine regelrechte Bewegung der kleineren Städte. Offenbar haben nicht nur in Menden viele Bürgerinnen und Bürger das Gefühl, dass die derzeit zuständigen Behörden nur unzureichend auf Hinweise aus ihren Klein- und Mittelstädten reagieren können. Die Kommunen wollen jedoch eine höhere Kontrolldichte auf ihrem Gebiet – und notfalls selbst dafür sorgen.

Viele Erkenntnisse aus „Smiley-Tafeln“ über Raserstrecken

Das gilt erst recht, seit sie vermehrt Seitenradar und auswertbare „Smiley-Tafeln“ einsetzen. So wie die Stadt Menden. Diese Messgeräte lösen zwar noch kein Bußgeldverfahren aus, sie liefern aber genaue Informationen darüber, an welchen Stellen im Stadtgebiet verstärkt aufs Gas getreten wird. Und wer solche Gefahrenstellen für Fußgänger und Radfahrer erst einmal identifiziert hat, der will sie auch möglichst rasch beseitigen.

Natürlich würden wir genau da dann auch häufiger kontrollieren.
Manuela Schmdt - Ordnungsamt, macht mit „Smiley-Tafeln“ Raserstrecken sichtbar

Ordnungsamt würde sich über zusätzlichen eigenen Radarwagen freuen

Genau so ergehe es gerade der Stadt Menden, bestätigt Ordnungsamtsleiterin Manuela Schmidt. An ihre Behörde ist Exlers Prüfauftrag gerichtet, und ihr Mitarbeiter Thomas Becker recherchiere gerade die Sachlage. „Dank der Auswertung der Smiley-Tafeln, die gefahrene Geschwindigkeiten sichtbar macht, lernen wir heute schon viel über neuralgische Punkte im Mendener Stadtgebiet, die ja nicht immer dieselben sind“, beschreibt Schmidt. „Und natürlich würden wir genau da dann auch häufiger kontrollieren.“ Auch von den Tempo-Tafeln würde sie gerne noch mehr einsetzen.

Mehr zum Thema

Amtsleiterin Schmidt: Es geht nicht ums Auffüllen der Stadtkasse

Bei alledem gehe es ihr ausdrücklich nicht darum, die Stadtkasse mit Bußgeldern zu füllen, betont die Amtsleiterin. Denn mit dem damit verbundenen erzieherischen Effekt gäbe es im Erfolgsfall weniger Verstöße – und weniger Bußgelder. Ein stadteigener Radarwagen wäre bei alledem hilfreich, da man nach den Meldungen an Kreis und Polizei nicht mehr warten müsste, bis deren Fahrzeuge in Menden eingesetzt werden können. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern bestehe der dringende Wunsch nach mehr Verkehrssicherheit, das habe auch die Umfrage am ersten „Mendener Fußgängertag“ 2023 ergeben. Dessen tragischer Anlass: der ein Jahr zuvor geschehene tödliche Verkehrsunfall, bei dem eine hochbetagte Frau am Westwall angefahren wurde.

Verordnung auf Amtsdeutsch hält fest: Nur Kreis, Polizei oder große Kreisstädte blitzen

In schönstem Amtsdeutsch präsentiert sich derweil die 45 Jahre alte „Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden“. Sie legt fest, dass „die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten über die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit generell der Kreisordnungsbehörde sowie den Polizeibehörden übertragen“ wird. Abweichend davon ist es nur Großen kreisangehörigen Gemeinden im Sinne der Gemeindeordnung NRW erlaubt, Ordnungswidrigkeiten über die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verfolgen.

Stadt Menden fragt beim Märkischen Kreis jetzt nach Ausnahmeregelung

Somit, folgert Schmidt, ergibt sich keine originäre Erlaubnis aus dieser Zuständigkeitsverordnung. Doch es laufe bereits eine Anfrage der Stadt Menden nach möglichen Ausnahmen von dieser Regel. Die Anfrage liegt aktuell beim Märkischen Kreis als Aufsichtsbehörde. Die Antwort steht aktuell noch aus.

Auch MK-Polizei will Tempo-Verstöße „im Netzwerk mit Kreis und Kommunen verfolgen“

Als die MK-Polizei im März die Unfallstatistik für 2023 präsentierte, wurde einmal mehr deutlich: An erster Stelle der Ursachen für Unfälle mit Schwerverletzten oder Toten steht weiterhin überhöhte Geschwindigkeit. Auf den Straßen der Hönnestadt hat es laut der Verkehrsunfall-Statistik 1638 Mal gekracht, 70 Mal häufiger Unfälle als noch 2022. „Im Netzwerk mit dem Kreis und den Kommunen“, kündigte die Kreispolizeibehörde dazu an, „setzen wir weiterhin einen Tätigkeitsschwerpunkt und werden konsequent Geschwindigkeitsverstöße verfolgen.“