Attendorn. Eigentlich sollte der Attendorner Stadtrat den Satzungsbeschluss für das Einkaufszentrum jetzt fassen. Warum ein Urteil aus Stade das verhindert.
Eigentlich hätte der Attendorner Stadtrat in seiner nächsten Sitzung Mitte September den Satzungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Nummer 37 n „Wall-Center“ fassen sollen. Doch dazu wird es (noch) nicht kommen. Die Stadt als Vorhabenträgerin des neuen Einkaufszentrums auf dem Gelände des ehemaligen Busbahnhofs will sich möglichst rechtssicher aufstellen und noch ein weiteres Umweltgutachten abwarten, das die Immobilien Treuhand GmbH (ITG) als Investor in Auftrag geben wird. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass gegen die Umsetzung des Wall-Centers geklagt wird, ist hoch. Zu viele Unternehmer und Privatpersonen lehnen das Vorhaben von Stadt und ITG ab. Das wird schon aus der Vielzahl an Stellungnahmen deutlich, die während der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus eingegangen sind. Erst dann, wenn dieses ergänzende Gutachten vorliegt, kann die Attendorner Politik den Weg für das Wall-Center ebnen, in dem unter anderem die Drogerie Müller und ein Lebensmittelvollsortimenter (vorzugsweise Hit oder Edeka) einziehen sollen.
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Dass zunächst ein weiteres Gutachten auf dem Tisch liegen soll, hängt nach Recherchen dieser Redaktion mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtes aus Stade in Niedersachsen zusammen. Die Hansestadt im hohen Norden plant den Bau eines modernen, künstlich angelegten Surfparks samt Gewerbeflächen, gegen das der BUND allerdings juristisch vorgeht. Mit Erfolg, denn es wurde ein Baustopp verhängt. In einer Pressemitteilung erklärte das Verwaltungsgericht Stade Ende April, dass sich der der Genehmigung zu Grunde liegende Bebauungsplan „Gewerbe- und Surfpark Stade“ als rechtswidrig erweise: „Dies stützt die Kammer sowohl auf Mängel der Abwägung beim Artenschutz als auch auf eine unzureichende Abwägung der Belange des Klimaschutzes.“
Veränderte Anlieferung
Unter anderem – und das ist nach Recherchen unserer Redaktion mit Blick auf das Bauprojekt in Attendorn relevant – seien bei dem Surfpark-Projekt in Stade die Treibhausgas-Emissionen nicht ordnungsgemäß berechnet worden. Die Stadt Stade „habe lediglich festgestellt, dass es zu vermehrten THG-Emissionen (Anmerkung der Redaktion: Treibhausgas-Emissionen) kommen würde. Eine Quantifizierung sei aber für eine ordnungsgemäße Abwägung unerlässlich“, heißt es in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes. Die Hansestadt im hohen Norden hat im Übrigen gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Dort ist das Verfahren noch anhängig.
Zwar halten sich Uwe Waschke, Amtsleiter Bauen und Planen im Attendorner Rathaus, und Stephan Raida, Projektverantwortlicher der ITG, öffentlich mit Aussagen zurück, doch offenbar will die Hansestadt Attendorn nicht in dasselbe Messer laufen wie die Hansestadt Stade und daher noch ein weiteres Gutachten auf dem Tisch haben, das klare Aussagen über die Treibhausgas-Emissionen trifft. Nicht angreifbar machen, lautet die Devise, denn Waschke und Raida wissen nur zu gut, dass die Kritiker des Wall-Centers mit ihren Anwälten auf eine fehlerhafte Planung regelrecht warten. Das hat sich zuletzt an anderer Stelle schon angedeutet. Stadt und ITG haben im Frühjahr nochmal die Anlieferzone neu geplant. Ursprünglich war vorgesehen, dass die vollbeladenen LKW die Anlieferzone über eine Zufahrt ansteuern, die vor dem Wohnhaus Am Zollstock 28 verläuft und dann seitlich in das Einkaufszentrum führt.
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Dieses Wohnhaus gehört der Familie Dornseifer, die bekanntlich im nahegelegenen Allee-Center sowie etwas weiter entfernt am Südwall (Auf der Tränke) Frischemärkte betreiben und wenig Interesse an zusätzlicher Konkurrenz durch einen weiteren Lebensmittelvollsortimenter hat. Dornseifer intervenierte im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 37 n „Wallcenter“. Die Konsequenz: Die Anlieferung wird nun nicht mehr vor dem Wohnhaus der Dornseifers vonstattengehen.