Kreis Olpe. Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das transgeschlechtlichen Menschen die Änderung ihrer Identität ermöglicht. So geht es.

Mehrere psychologische Gutachten, eine Therapie und oftmals sogar ein langwieriges Gerichtsverfahren: Lange mussten trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Personen – auch im Kreis Olpe – zahlreiche Hürden überwinden, wenn sie ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister offiziell ändern wollten, um künftig mit einem neuen Vornamen leben zu wollen. Doch damit ist bald Schluss. Zum 1. November dieses Jahres tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und verabschiedet damit das alte Transsexuellengesetz. Wie die Änderung des Namens und Geschlechtseintrages im Kreis Olpe funktioniert?

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Bereits jetzt nehmen alle Standesämter im Kreis Olpe die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens entgegen. Für diese Anmeldung sollte vorab beim Standesamt des jeweiligen Wohnortes ein Termin vereinbart werden. Mitzubringen zu dem Termin sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde und bei verheirateten Personen auch die Heiratsurkunde. Der Termin an sich dauert etwa 30 Minuten.

Dreimonatige Überlegungszeit

Die Standesbeamten erklären dann das gesamte Prozedere sowie die Konsequenzen, die mit einer Änderung des Geschlechts und des Namens verbunden sind. Personen schaffen sich damit eine völlig neue rechtliche Identität, was zur Folge hat, dass die Änderung nicht nur im Personalausweis erfolgen muss, sondern von den Personen selbst an Führerscheinstelle, Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen, etwa Banken, gemeldet werden muss.

Die Erklärung zur Änderung des Namen und des Geschlechtseintrages erfolgt dann frühestens nach drei Monaten. Diese Zeit ist als Überlegungszeit im neuen Gesetz verankert, um sich mit der Wahl des neuen Geschlechts auch zu identifizieren. Die Standesämter bewahren die Anmeldung bis zu sechs Monate auf.

Schon bei der Anmeldung können die Personen festlegen, welches Geschlecht und welchen Namen sie künftig nutzen möchten. Zwingend notwendig wird das jedoch erst bei der Erklärung nach der Überlegungszeit von mindestens drei Monaten. Dann nämlich erfolgt die Beurkundung in einem weiteren Termin beim Standesamt mit dem Eintrag im Geburtenregister.

Noch keine Verwaltungsvorschriften

„Wir stehen noch ganz am Anfang und das neue Gesetz lässt einige Fragen offen, die sich sicherlich zum 1. November noch klären werden, wenn wir entsprechende Verwaltungsvorschriften dazu haben“, berichtet Eva-Maria Dehmel, Standesbeamtin bei der Stadt Lennestadt. Ihr liegen bereits vier Anmeldungen zur Erklärung des Namen und des Geschlechtseintrages vor. „Es ist also nicht dieses klischeehafte Großstadtding und ich persönlich finde die Möglichkeit gut für die Personen, die es durch das Transsexuellengesetz deutlich schwerer hatten“, so Eva-Maria Dehmel.

Auch stellt sich vielen Standesämtern im Kreis Olpe noch die Frage, in welchem Fall eine Anmeldung beziehungsweise Erklärung abgelehnt werden kann. Gerade mit Hinblick darauf, dass Personen aus Jux und Tollerei künftig jährlich ihre Identität ändern könnten. Vom Ursprung her männlich, mit dem Namen Horst auf die Welt gekommen, können Personen dann zwischen den Geschlechtern weiblich, divers oder neutral entscheiden. Geschlechtsspezifische Unisex-Vornamen gibt es bereits viele und Fantasienamen, wie Donald Duck oder Pumuckl, werden sicherlich Grund einer Ablehnung sein, die Standesämter durchaus vornehmen können.

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Mindestens ein Jahr behalten Personen nach der Beurkundung das neue Geschlecht und den anderen Namen, ehe sie eine weitere Anmeldung beim Standesamt vornehmen können. Wahllos die Vornamen hin- und herzutauschen wird allerdings nicht möglich sein. Ein Horst bleibt somit wieder ein Horst, wenn er sich entscheidet, wieder das männliche Geschlecht anzunehmen. „Es gibt sicherlich Menschen, die verschiedene Lebensphasen durchlaufen und sich mal so und mal so fühlen“, erklärt Eva-Maria Dehmel. So biete sich ebenfalls die Möglichkeit, bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Erklärung zur Änderung des Namens und des Geschlechts abzugeben.

Diese Anmeldungen liegen im Kreis Olpe vor

Olpe: 3
Drolshagen: 0
Wenden: 0
Attendorn: 1
Finnentrop: 1
Lennestadt: 4
Kirchhundem: 0