Kreis Olpe. Der Kreis Olpe erlebt einen Ansturm auf Einbürgerungen. Die Termine zur Beantragung sind bis September 2025 ausgebucht. Das sind die Hintergründe.

Seit knapp zwei Monaten gilt in Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Am 27. Juni trat die Reform zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts offiziell in Kraft. Mehrstaatlichkeit wird durch die neuen Regelungen vermehrt zugelassen, die Anfrage nach der doppelten Staatsbürgerschaft ist in dem Zeitraum signifikant gestiegen. Einbürgerungsbehörden in den Städten und Gemeinden sind durch die Gesetzesänderung deutlich stärker ausgelastet.

Der Kreis Olpe bildet da keine Ausnahme. Das Interesse an der deutschen Staatsbürgerschaft hat auch im Kreisgebiet sehr stark zugenommen. Das Arbeitsaufkommen der Einbürgerungsbehörde sei schon seit Bekanntwerden der Gesetzesreform massiv angestiegen. „Die Termine für die Beantragung des deutschen Passes sind bis September nächsten Jahres vollständig ausgebucht.“ 484 Anträge seien bereits in Bearbeitung, 477 davon beinhalten die doppelte Staatsbürgerschaft, den sogenannten „Doppelpass“. Das teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mit. Nach Statistiken des Landesbetriebs Information und Technik NRW lebten zum Zeitpunkt der letzten Datenerhebung 7825 Menschen im ganzen Kreis Olpe, die die doppelte Staatsbürgerschaft besaßen. Das waren rund 5,5 Prozent der Gesamtbevölkerung im Kreis. Aufgrund der stark ansteigenden Nachfrage nach der Mehrstaatlichkeit, ist in Zukunft mit einer deutlichen Steigerung der Zahlen zu rechnen.

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Gründe für die erhöhte Nachfrage

Die Kreisverwaltung sieht vor allem zwei Hauptgründe, für die deutlich erhöhte Nachfrage nach der Einbürgerung und dem Doppelpass. Zum einen sei dieses Interesse zurückzuführen auf die verkürzte Voraufenthaltszeit, zum anderen auf die Möglichkeit, die bisherige Staatsbürgerschaft beizubehalten. Seit der Gesetzesänderung können ausländische Staatsangehörige schon nach fünf statt wie zuvor acht Jahren Aufenthaltszeit in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Zudem ist es seit dem 27. Juni möglich, dass Menschen aus nahezu allen Herkunftsländern, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen. Vorher war dies hauptsächlich Bürgerinnen und Bürgern aus EU-Ländern und der Schweiz gestattet. Ausnahmen für Staatsangehörige aus nicht EU-Ländern mussten oft umständlich beantragt werden. Das fällt durch die neue Reform weg. Bei besonders guter Integration ist die Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren möglich. Diese beinhaltet unter anderem besondere Leistungen im Job oder ein ehrenamtliches Engagement, die sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache und die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.

„Viele der Bewerberinnen und Bewerber erfüllen mitunter schon seit mehreren Jahren die Voraussetzungen für die Einbürgerung.“

Stefanie Gerlach
Pressesprecherin Kreis Olpe

Alle Antragsteller benötigen auch weiterhin einen Nachweis des Sprachniveaus B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Weitere zentrale Voraussetzungen sind das Bestehen des Einbürgerungstests, bei dem von 33 Fragen aus den Bereichen Geschichte, Politik, Rechtsordnung und Kultur in Deutschland mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen, sowie der Besitz eines unbefristeten oder auf Dauer angelegten Aufenthaltsrechts. Die Bewerber dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.

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Klarer Trend erkennbar

„Viele der Bewerberinnen und Bewerber erfüllen mitunter schon seit mehreren Jahren die Voraussetzungen für die Einbürgerung, streben diese jedoch erst jetzt an“, sagt Stefanie Gerlach, Pressesprecherin des Kreises Olpe. Insbesondere bei Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit, aber auch bei Personen aus den Balkanstaaten, sei ein deutlicher Trend zu erkennen. Nach den letzten Zensuswerten aus dem Jahr 2022 hatten Menschen, die sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsbürgerschaft besaßen, im Kreis Olpe den größten Anteil. In allen Kommunen des Kreises waren dies 1697 Personen. Gefolgt von den „Doppelpass-Kombinationen“ deutsch-türkisch (1122), deutsch-kasachisch (1001) und deutsch-russisch (875).