Olpe. Die Parkplätze am Kreishaus sollen nun doch nicht von Photovoltaik-Anlagen überspannt werden. Die deutsche Förderpolitik verhindert dies.
Der Ausbau umweltfreundlicher Energieerzeugung geht in Deutschland trotz vieler Hemmschuhe voran. Gerade entstehen auch im Kreis Olpe mehrere Windräder neu bzw. ersetzen effizientere neue Großanlagen ältere, kleinere Anlagen, immer mehr Solarzellen werden auf Haus- und Hallendächern installiert, und sogar erste Freiflächen-Sonnenkraftwerke sind in Planung. Doch ein echtes Vorzeigeprojekt ist gescheitert: Wie aus den Unterlagen für die nächste Sitzung des Umwelt- und Strukturausschusses des Kreises hervorgeht, nehmen die Kreiswerke Abstand von der Idee, den Kreishaus-Parkplatz mit Solarzellen zu überdachen.
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Dabei sind sich Experten einig, dass es weitaus sinnvoller ist, ohnehin versiegelte Parkflächen mit Solarzellen zu überspannen als dies in der Natur mit Wiesen oder Feldern zu tun, verbunden mit dem Nebeneffekt, dass die Sonnenkraftwerke die Parkplätze durch Beschattung und Regen- wie Schneeschutz komfortabler machen. Doch im Fall des Kreises scheitert das Vorhaben an der deutschen Förderpolitik für Solarkraftwerke.
Strom für 75 Haushalte
Im September 2023 hatte der Kreistag den Beschluss gefasst, seine Tochterfirma, die Kreiswerke, mit der Planung einer solchen Flächensolaranlage zu beauftragen, und eine entsprechende Machbarkeitsstudie war positiv ausgefallen: Hier wäre Platz für 520 Photovoltaik-Module mit einer maximalen Anlagenleistung in Höhe von fast 200 Kilowatt peak und einer jährlichen Strommenge von rund 175.000 Kilowattstunden – das entspricht etwa dem, was 75 Drei-Personen-Haushalte an Strom verbrauchen. Gekostet hätte die Anlage rund 1,2 Millionen Euro, bei einer angenommenen Systemlaufzeit von 25 Jahren hatte die Studie eine Amortisationszeit von 19,2 Jahren ermittelt.
Kreis-Firma bestätigt Ergebnis
Da eine Anlage dieser Größe jedoch nicht mehr von der Ertragssteuer befreit ist, zudem beim Bau eine Steuerbefreiung nur auf die Solarzellen an sich, nicht jedoch auf die nötige Trage-Konstruktion gewährt wird, hat eine Wirtschaftsprüfungskanzlei errechnet, dass der Bau der Anlage nicht wirtschaftlich wäre. Dies liegt unter anderem daran, dass geplant war, rund 80 Prozent des erzeugten Stroms vom Kreis selbst zu nutzen, also nur rund 20 Prozent ins öffentliche Netz einzuspeisen. Dadurch würde eine solche Anlage als „unternehmerisch“ gelten und damit einen Vorsteuerabzug ausschließen. Somit sagt die betriebswirtschaftliche Untersuchung durch die BPS Treuhand, dass „die beabsichtigte Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Parkflächen am Kreishaus nicht wirtschaftlich“ sei. Der Kreis hat diese Ergebnisse zusätzlich von seiner eigenen Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Olpe (EEBE) überprüfen lassen, die das Ergebnis bestätigt hat.
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Auch seien keine Förderprogramme für die Errichtung sogenannter Carport-Anlagen in Sicht, sodass laut Kreiswerken „die volle Investitionssumme über die Kostenmiete den Kreishaushalt belasten würde“. Anders verhalte es sich bei den fertiggestellten und bereits in Betrieb befindlichen Photovoltaik-Anlagen, die auf sechs Liegenschaften des Kreises Olpe errichtet wurden. Diese Anlagen mit einer Maximalleistung von 123 Kilowatt peak werden nach einem Landesprogramm mit Namen „progres.nrw“ mit einem Fördersatz von 70 Prozent bezuschusst, was zu einer hohen Wirtschaftlichkeit führe und den Kreishaushalt durch einen geringeren Strombezug entlaste und einen nennenswerten ökologischen Vorteil bringe. „Festzuhalten ist somit, dass aus steuerrechtlichen als auch betriebswirtschaftlichen Gründen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Parkplatzflächen am Kreishaus Olpe auf die Lebenszyklusdauer von 25 Jahren nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Projekt soll daher nicht weiter verfolgt werden“, so der nüchterne Schlussstrich des Kreises nach rund einem Jahr voller Planungen und Berechnungen, die nun unter dem altbekannten Motto „Außer Spesen nichts gewesen“ abgehakt werden dürfen. Diskutiert wird die Beschlussvorlage in der Ausschusssitzung am Donnerstag, 22. August, ab 17 Uhr im Kreishaus.