Kreis Olpe. Immer öfter zerstört Starkregen Wanderwege im Kreis Olpe. Tiefe Gräben bilden eine Gefahr für alle Waldbesucher. Wer haftet bei Unfällen?
Autos bekommen Dellen, Gullydeckel werden hochgespült, Bäche treten über die Ufer, Keller werden überflutet. Die Zerstörungskraft des Wassers nach schweren Gewittern mit Starkregen ist gewaltig. Darunter leiden auch immer öfter abschüssige Waldwege im Kreis Olpe. Die Schäden sind immens und stellen eine Gefahr für alle Waldbesucher dar. Die Frage ist: Welche Wege werden saniert und wer kommt für die Schäden auf?
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Starkregenereignisse gab es schon immer im Kreis Olpe, aber in den letzten Jahren – das ist statistisch nachgewiesen – häufen sie sich. Große Regenmengen führen in kurzer Zeit zur Bodenerosion. Der Klimawandel lässt grüßen. „Der Wald, der einen großen Teil des Wassers aufnehmen kann, ist an vielen Ecken nicht mehr da“, erklärt Marlon Ohms, Leiter des Olper Forstamts. Die Folge ist, dass fast das gesamte Wasser bergab schießt und alles mitreißt, was sich ihm in den Weg stellt. Auf Waldwegen führt dies zu tiefen Rissen und Gräben, die Oberfläche wird weggespült, wie zum Beispiel auf dem mit „I“ gezeichneten Weg, der von der L 715 oberhalb des Klosters Maria Königin bei Altenhundem hinauf auf den Wanderweg Veischeder Sonnenpfad bzw. die Hauptwanderstrecke X 8 trifft. Bis zu 40 Zentimeter sind hier die Gräben tief. Hier wurde sogar ein Datenkabel der Telekom auf mehreren Metern frei gespült.
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Aber wer kommt dafür auf, wer kümmert sich um die Instandsetzung? Denn nicht nur Waldeigentümer, Forstarbeiter, auch andere Waldbesucher wie Wanderer oder Radfahrer sind betroffen. Was passiert in einer Schadenslage wie Waldbrand oder Unfall, etc.?
„Grundsätzlich ist der Eigentümer verantwortlich, aber es gibt keine Verpflichtung, die Schäden sofort zu beseitigen“, sagt Marlon Ohms, Leiter des Olper Forstamts. Sollte sich jemand im Wald zum Beispiel durch einen Sturz verletzen und kann durch den Rettungsdienst wegen eines defekten Weges nicht schnell erreicht werden, ändere dies nicht an dieser Tatsache, denn laut Landesforstgesetz gilt das „Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr“, so Ohms.
Andererseits sei es sinnvoll, die Wege schnell instand zu setzen, denn sonst setze sich die Zerstörung bei weiteren Regenfällen fort. Wer Wege neu baut oder saniert, sollte in die Wasserführung durch Querabschläge, durch die das Wasser nach rechts oder links abgeleitet wird, einbauen. Werden Leitungen oder Kabel frei gespült, sind in der Regel die Unternehmen, die den Leitungsbau vorgenommen haben, verantwortlich. Normalerweise schließen Waldeigentümer und Kabelbauunternehmen bzw. deren Auftraggeber Verträge ab, in dem solche Schadensfälle und ihre Behebung geregelt ist. So verfahre jedenfalls die Landesforstverwaltung, erklärt der Forstamtsleiter.
Wann aus Regen Starkregen wird
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen bei Regenmengen von 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde oder 20 bis 35 Liter/qm in 6 Stunden. Immer öfter sind es aber auch 40 oder mehr Liter. Sind diese zu erwarten, gibt der DWD eine Warnung vor extremem Unwetter heraus.
Starkregen tritt vor allem in warmen Sommermonaten auf. Je mehr sich die Luft erwärmt, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen und es kommt zu Wolkenbildung. Beim Zusammentreffen mit kalter Luft kondensiert die Feuchtigkeit und ergießt sich auf relativ kleinem Raum. Unwetterartige Regenfälle sind die Folge.
Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat in Nordrhein-Westfalen rund 800 Kilometer Wegstrecke in den Wäldern zerstört oder stark beschädigt.
Kaputte Wanderwege sind keine gute Visitenkarte für den Tourismus. „Wir beschäftigen uns in mehreren Projekten damit, wie wir Wanderwege klimasicherer machen können“, so Sabine Risse, Themenmanagerin Wandern beim Sauerland-Tourismus. Denn: „Wir können die Qualität auf zertifizierten Wanderwegen nicht aufrechterhalten.“ Man sei in Kontakt mit den Eigentümern. Beschwerden hielten sich bisher in Grenzen, Wanderer suchten sich selber Alternativrouten. Natürlich habe der Tourismus großes Interesse, dass defekte Wege schnell repariert werden. Auch das Umweltbundesamt empfiehlt die laufende Instandsetzung von Wegen, aber auch die vorübergehende Sperrung von Wegen, das Ausweisen von Ausweichrouten und sogar die Aufgabe von Wegen, wenn eine weitere sichere Benutzung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Das jedoch ist die letzte Konsequenz. Sabine Risse verweist auf die Fördermittel des Landes, die es für den Wegebau gibt. „Es gibt spezielle Programme für den Wegebau“, so Risse. Die Sanierung der Wald- und Forstwege erfolgt überwiegend im Rahmen der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“. Mit der jüngsten Novellierung wurde die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen vereinfacht und eine 100-prozentige Unterstützung auch für private Waldbesitzerinnen und Besitzer sichergestellt.
Laut Michael Bieke, Vorsitzender des Waldbauernverbands Bezirksgruppe Olpe, sei dies auch dringend nötig. Die Finanzierung der Wegesanierung könne nicht nur den Waldbauern bzw. Forstbetriebsgemeinschaften als Eigentümer überlassen werden. Weil sich auch Wanderer, Mountainbiker und viele andere im Wald tummelten, sie dies eine öffentliche Aufgabe.