Drolshagen. Genick gebrochen und die Beringung entfernt – in Drolshagen werden 25 tote Tauben entdeckt. Sollte so der Besitz der Tauben verschleiert werden?

In einem Waldstück bei Germinghausen liegen zahlreiche tote Tauben auf Gras gebettet, zwischen zwei Baumstämmen, auf einen Haufen zusammengelegt. Was ist hier passiert? Sind die Tauben elendig verendet? Waren sie krank? Wollte sie jemand loswerden? Diese Frage stellte sich am frühen Donnerstagmorgen auch ein Mitglied der Facebook-Gruppe „Du bist aus Drolshagen, wenn …“, die ein Foto der toten Tauben einstellte, verbunden mit der Frage, wem sie das melden müsse. Der Beitrag wurde nach kurzer Zeit wieder gelöscht, doch unsere Zeitung ging dem Fall nach. Ist eine solche Entsorgung überhaupt erlaubt? „Ringe an den Füßen sind ein Identifizierungsmerkmal und diese wurden abgetrennt. Außerdem wurden den Tauben die Hälse umgedreht und das Genick gebrochen“, erklärte Thorsten Scheen, Pressesprecher der Polizei Olpe, die die Ermittlungen aufgenommen hat.

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Auf die anfängliche Nachfrage beim Ordnungsamt der Stadt Drolshagen meldete sich Bürgermeister Ulrich Berghof zurück, dass die Stadt kürzlich in Kenntnis über den Fund der toten Tauben gesetzt worden sei. „Es handelt sich bei der Fundstelle um ein Privatgrundstück im Wald, und da schreiten wir nicht ein. Außerdem haben wir nicht die Kapazitäten, jedem toten Tier nachzugehen“, erklärte der Bürgermeister. Fakt ist jedoch: Das Entsorgen von Abfall im Wald, dazu gehören auch Schlachtabfälle – wie die aufgefundenen toten Tauben – ist nicht erlaubt und eine Ordnungswidrigkeit. Dies bestätigte auch Marlon Ohms, Forstamtsleiter für das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland mit Sitz in Olpe.

Entsorgung von Schlachtabfällen ist nicht gestattet

„Tote Tiere einfach in den Wald zu werfen ist nicht gestattet. Da darf das Ablegen auf einem Privatwaldstück auch keine Ausrede sein. In der Regel sind meistens nicht die Waldbesitzer selbst, die Abfälle auf ihren eigenen Waldstücken entsorgen, sondern in fast allen Fällen fremde Menschen, die nicht wissen, dass Wälder im privaten Besitz sind“, berichtet Marlon Ohms. Dem Fall müsse jedoch nachgegangen werden, um unter anderem zu klären, wie die Tauben an diese Stelle gekommen sind, ob es sich um wilde Tauben handelt oder sogar erkrankte Vögel. Dann nämlich würde die Zuständigkeit beim Kreis als Untere Jagdbehörde und dem Kreisveterinäramt liegen.

„Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt, nachdem wir vor Ort zirka 25 tote Tauben aufgefunden haben. Neben der unsachgemäßen Entsorgung muss nun noch geklärt werden, inwiefern ein tierschutzrechtlicher Tatbestand, in diesem Fall gegen das Tierschutzgesetz, vorliegt.“

Thorsten Scheen
Polizeipressesprecher

„So lange wir nicht wissen, wer der Verursacher ist und wie die Tauben an diese Stelle gelangt sind, muss geprüft werden, inwiefern veterinärrechtliche Konsequenzen drohen“, so Marlon Ohms. Etwaigen Konsequenzen geht nun auch die Kreispolizeibehörde Olpe nach, die sich vor Ort in der Nähe des Hundeplatzes in Junkernhöh (so steht es im Einsatzbericht) ein Bild von der Situation gemacht hat. „Wir haben Strafanzeige gegen Unbekannt gefertigt, nachdem wir vor Ort zirka 25 tote Tauben aufgefunden haben“, so Polizei-Pressesprecher Thorsten Scheen auf Anfrage: „Neben der unsachgemäßen Entsorgung muss nun noch geklärt werden, inwiefern ein tierschutzrechtlicher Tatbestand, in diesem Fall gegen das Tierschutzgesetz, vorliegt.“

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Auf Anfrage bestätigte das Kreisveterinäramt des Kreises Olpe über die Pressestelle des Kreises Olpe die veterinärrechtlichen Konsequenzen der Entsorgung dieser Tauben: „Es liegt ein Verstoß gegen das tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNEbG) und die EU-Verordnung 1069/2009 vor, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Gegebenenfalls ist zusätzlich das Tierseuchenrecht (TierGesG und EU-Verordnung 2016/429 und Delegiertenverordnungen) einschlägig – je nach Tierart und Todesursache.“