Kreis Olpe. 24-Jähriger steigt ein halbes Jahr in Schulgebäude im Kreis Olpe ein und verwüstet im Drogenwahn alles um sich herum. Das Urteil überrascht.
Eingeschlagene Fenster, völlig aus den Angeln gerissene Türen und komplett verwüstete Klassen- und Lehrerzimmer. Für ein halbes Jahr sorgte ein Schuleinbrecher im Kreis Olpe für Angst und Schrecken, an einigen Einrichtungen kam es sogar binnen kürzester Zeit zu mehreren Einbrüchen. Fast vier Jahre nach den Delikten musste sich nun ein 24-Jähriger vor dem Jugendschöffengericht in Olpe verantworten.
Schwere Vorwürfe
Laut Anklage soll der Olper im Zeitraum zwischen dem 21. Februar 2020 und dem 22. August 2020 mit einfachem Handwerkszeug in verschiedene örtliche Schulen und Fachgeschäfte eingedrungen sein, diese teilweise völlig verwüstet haben und teure Wertgegenstände entwendet haben. Insgesamt 15 Delikte wurden dem Angeklagten zu Verhandlungsbeginn zur Last gelegt, darunter der mehrfache besonders schwere Diebstahl mit Sachbeschädigung, bei einem Einbruch soll ein ebenfalls angeklagter Freund als Fahrer mitgewirkt haben. Im Sommer 2020 soll er zusätzlich bei einem Einbruch in die Sekundarschule Olpe eine komplette Etage unter Wasser gesetzt haben, indem er die Wasserhähne verstopfte und das Wasser die ganze Nacht über laufen ließ.
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Der Angeklagte äußerte sich zu Verhandlungsbeginn zu den schweren Vorwürfen. „Ich gebe jeden Punkt zu. Es war die schlimmste Zeit in meinem Leben. Ich hatte ein großes Drogenproblem und für die Beschaffung brauchte es Geld“, betonte der Arbeitstätige. Die meisten Taten habe er unter dem Einfluss von harten Drogen durchgeführt, allein für die Woche habe er rund 500 Euro an zusätzlicher Finanzierung für Drogen benötigt. Als Ausweg, um an schnelles Geld zu kommen, entschied er sich, in seiner alten Schule einzubrechen. Vorab sei es darum gegangen, die Örtlichkeiten über „Google Earth“ auszukundschaften und Gebäude zu wählen, die eher abgelegen liegen, so der Olper. „Ich war während der Einbrüche auch nicht nüchtern. Ich war wie im Rausch, komplett auf LSD und habe in dem Zustand nur nach Sachen gesucht, die ich zerstören kann“, erzählte er von einem Einbruch, bei dem er ganze Schulräume verwüstete. Ein geladener Zeuge schilderte die schlimmen Zustände in einer Lennestädter Schule: „In allen Räumen war ein heilloses Durcheinander. Stühle waren durch die Gegend geworfen, alles lag auf dem Boden und der Tresor war weg.“ Bei seinen Einbrüchen habe er an jeder Ecke nach Geld und Wertgegenständen gesucht, insofern sich Tresore nicht öffnen ließen, habe er diese dann mit nach Hause mitgenommen und geöffnet. Über die Zeit habe sich so insgesamt eine riesige Auswahl an Wertgegenständen im Keller angesammelt, berichtete der Täter.
Kompletter Wandel
Inzwischen habe sich sein Leben aber komplett verändert. Seit anderthalb Jahren sei er „clean“, gleichzeitig konsumiere er auch schon länger kein Cannabis mehr. Dazu sei er nach Jahren der Selbstzerstörung auch im Arbeitsleben angekommen. Die geregelten Arbeitszeiten würden dabei helfen, nicht mehr in Versuchung zu kommen, zeigte sich der 24-Jährige vor Gericht durchweg geläutert. Ein psychologisches Gutachten bestätigte Teile der getätigten Aussagen und bekräftigte, dass aufgrund des „erheblichen Drogenkonsums“ eine damalige Schuldunfähigkeit des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden könne. Im Blut konnte unter anderem MDMA, LSD und Kokain-Konsum festgestellt werden. Das Gutachten der Jugendgerichtshilfe betonte die bemerkenswerte persönliche Entwicklung des Angeklagten. Noch vor zwei Jahren sei der 24-Jährige „in Jogginghose und Badelatschen ohne Socken zur Verhandlung gekommen“, das heutige Verhalten könne mit der damaligen Zeit nicht mehr verglichen werden, war Markus Schirmeyer voll des Lobes. Unter Berücksichtigung aller Faktoren plädierte Schirmeyer für eine Beurteilung nach Jugendstrafrecht.
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Nach kurzer Beratung kam das Gericht dem Plädoyer der Jugendgerichtshilfe nach und verurteilte den 24-jährigen Angeklagten wegen schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in zehn Fällen sowie des mehrfachen Versuchs des schweren Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu 150 Sozialstunden, einem verpflichtenden Beratungsgespräch beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD) sowie zu einem sozialen Trainingskurs. Der ebenfalls angeklagte Freund erhielt für sein Handeln eine Geldstrafe (90 Tagessätze a 30 Euro). Wegen der Ableistung der Sozialstunden soll es zu Gesprächen mit der Sekundarschule Olpe kommen.