Kreis Olpe. Windkraftgegner im Kreis Olpe atmen auf. Grund ist der Entwurf des Regionalrates, der Windparks einen erheblichen Dämpfer verpasst.
Der 30. November 2023 wird den Windkraft-Projektierern im Kreis Olpe als ein dunkler, wenn nicht als schwarzer Tag in Erinnerung bleiben. Denn der Regionalrat Arnsberg hat in einer Sondersitzung am vergangenen Donnerstag den durch die Bezirksregierung und den Regionalrat erarbeiteten Vorentwurf für potenzielle Windenergieflächen in den fünf südwestfälischen Kreisen bestätigt, ebenso die Ausschlusskriterien für mögliche Standorte. Dadurch erfahren die Pläne vieler Windkraftfirmen, die im Kreis Olpe möglichst bald Windparks errichten wollen, einen empfindlichen Dämpfer. Denn die Abstandsgrenze von Windrädern zur nächsten Wohnsiedlung in Ortslagen verbleibt bei 1000 Metern, Naturwaldzellen bleiben ebenso tabu wie touristisch bedeutsame Seen und Rad- und Wanderwege, zu denen auf beiden Seiten ein Abstand von 440 Metern einzuhalten ist. Auch in Laub- und Mischwäldern sind keine Windräder möglich.
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Im September hatten die drei NRW-Ministerien Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und für Umwelt, Naturschutz und Verkehr per Runderlass festgelegt, dass der Zubau von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen ab sofort nur in einem gesicherten und exakt definierten Flächenkorridor möglich ist. Damit soll ein Wildwuchs bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans, der nicht vor Herbst 2025 erwartet wird, ausgeschlossen werden. In den vergangenen zwei Monaten entwickelte die Planungskommission der Bezirksregierung in Workshops mit Vertretern des Regionalrats, in Bürgermeisterkonferenzen und Infoveranstaltungen mit den Planern der Kommunen für jede Kommune Windenergieflächen, in denen in der Übergangszeit bis 2025 gebaut werden könnte. Diese Flächen wurden am Donnerstag vom Regionalrat bestätigt.
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Gleichzeitig beschloss der Regionalrat viele Kriterien, die den Bau der Anlagen massiv einschränken könnten. Beispiel Veischede-/Olpetal: Hier will das Windkraftunternehmen Orsted, vormals Ostwind, auf dem Höhenzug zwischen Hoher Bracht und Einsiedelei bis zu 10 Mega-Windräder bauen und kündigte vor einigen Wochen in zwei Infoversammlungen an, die Genehmigungsanträge für die ersten drei Anlagen noch dieses Jahr stellen zu wollen. Über den Höhenzug verlaufen mit dem Veischeder Sonnenpfad und dem Wanderweg der Deutschen Einheit zwei zertifizierte Wanderwege, deren touristische Bedeutsamkeit kaum abzusprechen ist. Allein dieses Kriterium könnte den einen oder anderen Standort zu Fall bringen. Hinzu kommt, dass ab sofort die betroffenen Städte und Gemeinden in der Planung wieder eine Stimme haben. Bisher war das erteilte oder versagte Einvernehmen der Kommunen wirkungslos, das hat sich nun wieder geändert. Kommunale Konzentrationszonen und bestehende Anlagen sollen bei der Ermittlung der Flächen berücksichtigt werden.
„Es kommt nicht mehr zu einer wahllosen Bebauung nach Vorgaben der Projektierer und Betreiber. Der ministerielle Erlass entfaltet seine gewünschte Steuerungswirkung.“
Bei den Kritikern der Windkraftplanung lösten die Beschlüsse des Regionalrates teilweise Jubelstimmung aus: „Der Regionalplan wird jetzt ordnungsgemäß im Gegenstromverfahren mit Beteiligung der Gemeinden und Städte verhandelt und umgesetzt. Es kommt in der Übergangszeit bis zur Rechtskraft nicht mehr zu einer wahllosen Bebauung nach Vorgaben der Projektierer und Betreiber. Der ministerielle Erlass entfaltet seine gewünschte Steuerungswirkung“, sagt zum Beispiel Joachim Hartmann, Vorsitzender des Vereins Windkraft Veischedetal.
Vollmert will wieder planen
Die Entscheidung des Regionalrates lässt beispielsweise auch Christian Vollmert aufhorchen, Fraktionschef der Freien Wähler in Finnentrop. Seine Fraktion hatte vor rund einem Jahr mit Unverständnis darauf reagiert, dass sich die Gemeinde, wie viele andere Kommunen auch, komplett aus der eigenen Windkraft-Planung durch Ausweisung von Konzentrationszonen zurückzog. „Wenn jetzt den Kommunen wieder mehr Mitsprachrecht zugesprochen wird, sollte sich die Gemeinde Finnentrop dies auch zunutze machen und schnellstmöglich wieder in eine aktive kommunale Planung einsteigen“, fordert er. Im windreichen Frettertal wird sich in den nächsten Jahren das eine oder andere Windrad drehen. Jüngst hatte der Kreis Olpe den Bau von drei Anlagen durch die SL Windenergie genehmigt, die Stadtwerke Aachen AG und Windwärts Hannover planen weitere Windräder im Frettertal.
Der jetzt vorliegende Entwurf muss im nächsten Schritt einer Umweltprüfung unterzogen werden. Erst gemeinsam mit den Ergebnissen dieser Umweltprüfung kann er dem Regionalrat für den sogenannten Aufstellungsbeschluss vorgelegt werden, der das Startsignal für das eigentliche Regionalplanverfahren darstellt. Damit beginnt dann das Beteiligungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit.